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Zweitwagen

Viele Familien kommen nicht umhin, sich einen Zweitwagen zuzulegen. Insbesondere wenn beide Partner berufstätig sind, werden für den Arbeitsweg oftmals zwei Fahrzeuge benötigt. Allerdings ist die Versicherung eines neuen Fahrzeuges immer mit gewissen Kosten verbunden. Mit einer Zweitwagenversicherung können Sie die Versicherungsprämie jedoch deutlich reduzieren. Fast alle Versicherer haben für die Versicherung eines zweiten Fahrzeugs spezielle Angebote, wobei nicht zwangsläufig beide Autos bei derselben Gesellschaft versichert sein müssen.

Zweitwagenregelung besonders für Fahranfänger interessant

Von einer günstigen Versicherung des Zweitwagens können insbesondere auch Fahranfänger profitieren. Wenn Sie erstmals ein Fahrzeug versichern, dann werden Sie regulär in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft, was je nach Versicherung einen Beitragssatz von bis zu 240 Prozent bedeutet. Durch die Versicherung über ein Elternteil lassen sich die Kosten für die Autoversicherung deutlich senken. Zwar verlangen die meisten Versicherer einen Zuschlag für Fahranfänger, jedoch ist dies immer noch günstiger als eine Erstwagenversicherung. Zu beachten dabei ist jedoch, dass Sie in diesem Fall keine eigenen Schadenfreiheitsrabatte erwerben können. Diese stehen immer nur dem Versicherungsnehmer zu. Aus diesem Grund sollte die Zweitwagenregelung maximal für die ersten drei Jahre in Anspruch genommen werden. Wer bereits drei Jahre seinen Führerschein besitzt, kann bei den meisten Versicherungen in der Schadenfreiheitsklasse 0 einsteigen, die einen Beitragssatz zwischen 90 und 115 Prozent ermöglicht.

Zweitwagen wie Erstwagen versichern

Die Direct Line Versicherung bietet die Möglichkeit den Zweitwagen im besten Fall in der selben Schadenfreiheitsklasse wie den Erstwagen zu versichern. D.h. eine Zweitwagen KFZ Versicherung ist schon ab 30% möglich – auch wenn der Erstwagen nicht bei der Direct Line versichert ist.

Einstufung des Zweitwagens

Es gibt keine einheitlichen Regelungen, in welche Schadenfreiheitsklasse der Zweitwagen eingestuft wird. Dies hängt immer von der jeweiligen Versicherung ab. Bei den meisten Anbietern wird der Zweitwagen in die SF-Klasse 1/2 eingestuft. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass auch bei der Versicherung des Erstwagens zumindest die Schadenfreiheitsklasse 1/2 erreicht wurde. Die Versicherung für den Zweitwagen kann grundsätzlich bei jeder beliegen Gesellschaft abgeschlossen werden. In den meisten Fällen erhalten Sie jedoch einen Bonus, wenn beide Fahrzeuge bei derselben Assekuranz versichert werden. Ein genauer Versicherungsvergleich lohnt sich hier in jedem Fall.

Das Angebot von Direct Line

Der Direktversicherer Direct Line bietet Autofahrern die Möglichkeit, den Zweitwagen in derselben Schadenfreiheitsklasse zu versichern wie den Erstwagen. Dabei spielt es keine Rolle ob der Zweitwagen neu angemeldet wird oder ob ein bereits angemeldeter Wagen neu versichert wird. Um für beide Fahrzeuge dieselbe Schadenfreiheitsklasse zu erhalten, müssen lediglich die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • 12 Monate unfallfrei gefahren
  • alle Fahrer älter als 24 Jahre
  • Fahrzeughalter ist der Versicherungsnehmer, Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner

Zu beachten hierbei ist auch, dass die Berechnung der Prämie für den Zweitwagen auf einer anderen Basis erfolgt. Somit kann die Prämie auch bei gleichen Voraussetzungen Fahrzeugart, Erstzulassung und Stellplatz höher ausfallen als beim Erstwagen.

Auf die Versicherungsdetails achten

Bevor Sie sich für eine Zweitwagenversicherung entscheiden, sollten neben den Kosten auch auf die genauen Bedingungen achten. Je nach Versicherungsgesellschaft gelten hier besondere Bestimmungen. So ist es beispielsweise möglich, dass der Zweitwagen nur von Personen über 23 Jahren gefahren werden darf. Dazu besteht oftmals kein Versicherungsschutz, wenn es zu einem Unfall zwischen den beiden versicherten Fahrzeugen kommt. Wenn also beispielsweise der Sohn bei Einparken das Fahrzeug des Vaters beschädigt, wird der Sachschaden nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen. Die einzelnen Bestimmungen finden Sie immer in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft.

Wechselkennzeichen für Zweitwagen nutzen

Für den Fall, dass Sie Ihre Fahrzeuge nicht gleichzeitig nutzen, bietet das neue Wechselkennzeichen eine Alternative zur Zweitwagenversicherung. Das nicht genutzte Fahrzeug darf in diesem Zeitraum ausschließlich auf einem privaten Gelände abgestellt werden. Wichtig ist zudem, dass beide Fahrzeuge zur selben Fahrzeugklasse gehören. Zur Fahrzeugklasse 1 gehören PKW, Oldtimer und Wohnmobile. Motorräder sind in der Klasse 2 und Anhänger in der Klasse 3 eingestuft. Einige Versicherer bieten für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen Rabatte von bis zu 25 Prozent an. Auch hier sollten Sie die einzelnen Tarife in jedem Fall miteinander vergleichen.

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