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Zweitwagen

13 August 2011 No Comment

Beim Zweitwagen handelt es sich um ein Fahrzeug, die ein Versicherungsnehmer zusätzlich zu seinem Erstwagen zulässt. Damit ein Fahrzeug als Zweitwagen gilt, muss es entweder auf den Versicherungsnehmer selbst oder auf dessen Partner zugelassen werden. Wie ein Zweitwagen bei der Versicherung eingestuft wird, kann diese selbst festlegen. Bei manchen Versicherungen erfolgt die Einstufung generell in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 mit 125 Prozent. Verschiedene Versicherungen gewähren allerdings auch günstigere Einstufungen. Diese können von der Schadenfreiheitsklasse 2 mit 85 Prozent bis zur selben Einstufung wie beim Erstwagen reichen.

Das Zweitfahrzeug muss nicht zwingend bei derselben Versicherungsgesellschaft wie der Erstwagen versichert werden. Jedoch verlangen einige Autoversicherungen ein bestimmtes Mindestalter für den Nutzerkreis des Zweitwagens. Die Regelung des Zweitwagens wird verschiedentlich auch von Fahranfängern genutzt, welche das Auto über ihre Eltern versichern. Es gilt hier jedoch zu beachten, dass der Wagen dann nicht auf das Kind zugelassen werden darf, wenn eine Zweitwagenregelung gelten soll.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zur Zweitwagenversicherung finden Sie hier sowie in unserem Ratgeber zur Zweitwagenregelung, Kfz Versicherung Spartipps für Fahranfänger finden Sie hier.

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