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Zentralruf der Autoversicherer

12 August 2011 No Comment

Über den Zentralruf der Autoversicherer können Geschädigte die Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners erfahren, falls diese nicht bekannt ist. Hierzu reicht die Angabe des amtlichen Kennzeichens sowie des Tages, an dem sich der Schaden ereignet hat.

Für den Zentralruf der Autoversicherer gilt ab dem 1. Juni 2013 die gebührenfreie Rufnummer 0800-2502600. Die alte 0180- Rufnummer entfällt. Anrufer aus dem Ausland, die die 0800er-Nummer nicht wählen können, erreichen den Zentralruf über den Anschluss +49-40-300 330 300.

Über den Zentralruf der Autoversicherer lässt sich nach einem Verkehrsunfall direkt vor Ort die Versicherung des Unfallgegners ermitteln. Autofahrer können bei Bedarf nun auch per Smartphone oder Tablet das Onlineformular des GdV unter http://mobile.zentralruf.de nutzen.

Eingerichtet wurde der Zentralruf, um den Verkehrsteilnehmern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen. Dies gilt sowohl für Unfälle innerhalb Deutschland, wie auch im europäischen Ausland. Für den Fall, dass das Auto des Unfallverursachers im Ausland versichert ist, ermittelt die Stelle den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Gesellschaft in der Bundesrepublik.

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