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Widerrufsrecht

12 August 2011 No Comment

Der Versicherungsnehmer hat das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages, diesen zu widerrufen. Der Versicherer ist dazu verpflichtet, den Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht schriftlich zu informieren. Der Versicherte bestätigt mit seiner Unterschrift im Versicherungsvertrag, dass er von seinem Widerrufsrecht Kenntnis genommen hat. Für den Fall, dass keine Belehrung erfolgt, ergibt sich daraus ein unbegrenzter Zeitraum, in dem der Versicherungsnehmer den Vertrag widerrufen kann. Der Versicherte muss einen entsprechenden Widerruf ebenfalls schriftlich bei der betreffenden Versicherung einreichen.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht nur Privatpersonen zu. Wer als Unternehmer eine KFZ-Versicherung abschließt, ist an seine Unterschrift gebunden. In bestimmten Fällen kann vereinbart werden, dass der Versicherungsschutz auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers sofort beginnt. Durch Bestätigung dieser Vereinbarung verzichtet der Versicherte automatisch auf die Möglichkeit eines Widerrufs.

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