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Werkstattbindung

10 Februar 2014 No Comment

Bei einer Werkstattbindung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, nach einem Schadensfall die Reparatur in einer von der Versicherungsgesellschaft bestimmten Werkstatt durchführen zu lassen. Durch eine solche Vereinbarung lassen sich die Prämien in der Kaskoversicherung je nach Versicherer um ca. 10-20 Prozent reduzieren. Wer eine Werkstattbindung in seinem Vertrag vereinbart hat und trotzdem sein Fahrzeug in einer anderen Werkstatt reparieren lässt, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen. Dies kann neben einer Erhöhung der Selbstbeteiligung, auch eine prozentuale Beteiligung an den Reparaturkosten sein.

Neben dem Vorteil der günstigeren Prämie können sich aus einer Werkstattbindung jedoch auch Nachteile für den Versicherungsnehmer ergeben. Bei versicherten Neuwagen kann die Werkstattbindung dazu führen, dass der Versicherungsnehmer eventuell seine Herstellergarantie verliert. Als Voraussetzung für ihre Garantie verlangen dürfen in der Regel nur Originalbauteile des Herstellers verwendet werden. Zudem muss auch eine entsprechende Vertragswerkstatt aufgesucht werden. Vielfach gibt es in Leasings- oder Finanzierungsverträgen eine entsprechende Klausel, dass Reparaturen nur in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt durchgeführt werden dürfen.

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