Wer hat Schuld bei einem Auffahrunfall?
Wenn es zu einem Auffahrunfall kommt, ist grundsätzlich der Hintermann schuld. Diese allgemeine Meinung wurde auch von der deutschen Rechtsprechung weitestgehend übernommen. Doch wie sieht es aus, wenn es trotz eingehaltenem Sicherheitsabstand und korrekter Geschwindigkeit zu einem Auffahrunfall kommt? In diesem Fall muss immer der Auffahrende beweisen, dass ihn am Unfall keine Schuld trifft.
Fotos, Zeugen und Unfallanalyse können helfen
Die Frage wer bei einem Autounfall die Schuld trägt ist durch die Gesetzgebung geregelt. Juristisch betrachtet ist dies immer der Autofahrer, der entweder vorsätzlich oder fahrlässig die geltenden Verkehrsregeln missachtet. Daraus ergibt sich, dass unter anderem die abrupte Vollbremsung des Vordermanns, ein vorher nicht angezeigter Spurwechsel oder ein plötzliches Bremsen wegen eines Tieres eine mögliche Reaktion des Hintermanns erklären kann. Kommt es aufgrund eines Auffahrunfalls zu einer Gerichtsverhandlung, so werden zum Nachweis der Unschuld in jedem Falle Fotos, zeugen oder die genaue Unfallanalyse eines Gutachters benötigt.
Ausnahmen beim Anscheinsbeweis
Der Beweis des ersten Anscheins kann schnell dazu führen, dass einem Autofahrer zu Unrecht die Schuld an einem Unfall zugesprochen wird. Um dies zu verhindern, gelten vor Gericht einige Sonderregelungen. So ist es beispielsweise nicht zulässig von vorneherein anzunehmen ein alkoholisierter Fahrer habe grob fahrlässig gehandelt. Dies ist besonders dann wichtig, wenn es zu einem Streit mit der Kaskoversicherung kommt. Viele Versicherungen lehnen bei einem grob fahrlässig verursachten Unfall eine komplette Übernahme des Schadens ab. Ausnahmen für den Anscheinsbeweis gelten auch noch in anderen Fällen. Springt zum Beispiel bei einem Auto ein Reifen ab, so darf ebenfalls nicht automatisch von einer Nachlässigkeit des Autofahrers ausgegangen werden. Hier kann es durchaus möglich sein, dass ein Fehler seitens der montierenden Werkstatt vorliegt.
Welche Versicherung für den Schaden aufkommt
Wird der Auffahrunfall durch den Hintermann verursacht, so übernimmt dessen Haftpflichtversicherung den beim Vordermann entstandenen Schaden. Für die Schäden am eigenen Fahrzeug wird dagegen immer eine Vollkaskoversicherung benötigt. Wie bereits erwähnt, kann diese eine volle Erstattung ablehnen, wenn ein grob fahrlässiges Verhalten des Autofahrers vorliegt. Zwar trifft das Gesetz keine eindeutigen Aussagen, was genau grob fahrlässig ist, in der Rechtsprechung haben sich jedoch verschiedene Verfahrensweisen durchgesetzt. So gilt beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel oder das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung immer als grob fahrlässig. In beiden Fällen kann die Versicherung den Erstattungsbetrag um bis zu 50 Prozent kürzen. Um einem solchen Abzug zu entgehen, sollten Autofahrer einen Tarif wählen, bei dem auf die “Einrede bei grober Fahrlässigkeit” verzichtet wird.
Die Angebote immer vergleichen
Autofahrer, die wissen möchten, inwieweit sie bei einer groben Fahrlässigkeit abgesichert sind, finden die Angaben hierzu in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Wer zu einem Tarif mit besseren Leistungen wechseln möchte, für den ist es wichtig, die vorhandenen Angebote genau miteinander zu vergleichen. Gerade bei der Vollkaskoversicherung gibt es Preisunterschiede von mehr als Tausend Euro. Mit dem kostenlosen Vergleichsrechner kann eine Vielzahl von Tarifen auf einen Blick miteinander verglichen werden. Der Vorteil dabei ist, dass Autofahrer direkt angeben, können auf welche Leistungen Sie wert legen und so den individuell für ihren Bedarf günstigsten Tarif finden. Im Anschluss an den Vergleich kann die Versicherung dann zumeist direkt online gewechselt werden.