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Wer haftet bei Wildunfällen?

18 Oktober 2012 No Comment

Der Herbst steht vor der Tür und damit steigt auch wieder die Gefahr von Unfällen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ereignen sich in den Monaten September bis Dezember die meisten Unfälle. Besonders die Anzahl der Wildunfälle nimmt in diesem Zeitraum stark zu.
Autofahrer sollten die Leistungen ihrer Versicherung in jedem Falle überprüfen, denn nicht jede Police deckt auch alle Schäden ab.

KFZ-Haftpflicht bietet nur unzureichenden Schutz

Wie jedes Jahr weisen die Automobilklubs, Verbraucherschützer und Unfallexperten auch heuer wieder auf die steigende Unfallgefahr im Herbst hin. Verschmutzte Fahrbahnen, nasses Laub und eine verminderte Sicht machen das Autofahren im Herbst besonders gefährlich. Die Autofahrer werden unter anderem aufgefordert, die eigene Fahrweise an die veränderten Witterungsbedingungen anzupassen. Wie der ADAC mitteilte, kommt es in Deutschland jährlich zu etwa 250.000 Wildunfällen, wobei rund 2.500 Personen verletzt werden. Etwa 40 Prozent der Unfälle ereignen sich auf Straßen, die durch ein Waldstück führen. Dazu kommen nochmals rund 30 Prozent auf Straßen, die neben Feldern verlaufen. Dabei ist die Gefahr eines Wildunfalls in den frühen Morgenstunden sowie in der Zeit zwischen 17:00 Uhr bis 23:00 Uhr am größten.

Autofahrer, die für Ihr Fahrzeug nur die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, können bei einem Unfall mit Haarwild auf keine Erstattung durch die Versicherung hoffen. Für die Übernahme eines Schadens nach einem Wildunfall ist zumindest eine Teilkaskoversicherung erforderlich. Allerdings sind auch hier nicht alle Unfälle mit Tieren abgesichert.

Auf den Leistungsumfang der Teilkasko achten

In den meisten Tarifen sind nur Zusammenstöße mit Haarwild abgedeckt. Hierunter fallen die dem Jagdrecht unterliegenden Säugetiere wie Rehe, Hirsche oder Wildschweine. Kommt es zu dagegen zu einem Zusammenstoß mit einem Pferd oder einer Kuh, so wird der daraus resultierende Schaden nicht durch die Versicherung übernommen. Es gibt mittlerweile jedoch einige Assekuranzen, die auch Zusammenstöße mit Weidetieren versichern. Versicherungsnehmer finden die entsprechenden Angaben in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Police.

Wann die Teilkasko nicht zahlt

Die Teilkasko übernimmt einen Schaden immer dann, wenn dieser durch die Kollision mit einem Wildtier entstanden ist. Bereits in der Fahrschule wird den Fahranfängern beigebracht bei einem drohenden Zusammenstoß mit einem Tier nicht auszuweichen, sondern direkt darauf zuzuhalten. Die Gefahr eines schweren Unfalls mit einem Schaden für Leib oder Leben ist bei einem direkten Zusammenstoß deutlich geringer als bei einem versuchten Ausweichmanöver. Hierbei verlieren Autofahrer sehr häufig die Kontrolle über das Fahrzeug und fahren in den Gegenverkehr oder auf Bäume. Kommt es aufgrund eines Ausweichmanövers zu einem Schaden, so wird dieser nicht durch die Teilkaskoversicherung übernommen. In diesem Fall ist zur Regulierung eine Vollkaskoversicherung erforderlich.

Gerade für Autofahrer mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse ist die Vollkaskoversicherung ohnehin zumeist günstiger als eine Teilkasko. Dies liegt daran, dass die Schadenfreiheitsklasse bei der Teilkasko nicht berücksichtigt wird. Deshalb empfiehlt es sich immer, mit unserem kostenlosen Vergleichsrechner einen genauen Versicherungsvergleich durchzuführen.

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall

Kommt es zum Unfall mit einem Tier, so muss in jedem Fall der zuständige Förster informiert werden. Dies gilt auch dann, wenn das Tier noch flüchten konnte. Um den Schaden durch die Versicherung regulieren zu lassen, benötigt der Versicherungsnehmer eine Bescheinigung über den Unfallhergang. Diese Bescheinigung kann der Förster oder Jagdpächter auch dann ausstellen, wenn sich das Tier nicht mehr an der Unfallstelle befindet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich am Fahrzeug gewisse Spuren des Wildunfalls erkennen lassen. Findet die Polizei das angefahrene Tier, so wird dies im Unfallprotokoll entsprechend vermerkt.

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