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Wechselkennzeichen

24 September 2013 No Comment

Während die Wechselkennzeichen in anderen Ländern wie Österreich oder der Schweiz bereits Langem Realität sind, hat sich die Planung in Deutschland über viele Jahre hingezogen. Die Gründe hierfür lagen unter anderem in unterschiedlichen Vorstellungen zwischen Verkehrs- und Finanzminister. Zwar wurde das Wechselkennzeichen mittlerweile eingeführt, jedoch können die Autofahrer aufgrund verschiedener Kompromisse nicht alle Vorteile eines solchen Kennzeichens nutzen.

Österreich und Schweiz dienten als Vorbild

Ursprünglich sollte in den Planungen das in Österreich und der Schweiz angewendete Grundgerüst auch in Deutschland umgesetzt werden. Dabei können mehrere Fahrzeuge derselben Klasse mit einem Kennzeichen gefahren werden. In Österreich kann das Wechselkennzeichen bei drei und in der Schweiz bei zwei Fahrzeugen eingesetzt werden. Dabei müssen Fahrzeughalter sowohl bei der Kfz-Versicherung wie auch bei der Steuer nur den Tarif für das jeweils teuerste Fahrzeug bezahlen. Dadurch ergibt sich eine deutliche Ersparnis bei den Kosten. Hiervon sollten ursprünglich auch die Autofahrer in Deutschland profitieren. Allerdings hat der Finanzminister in diesem Punkt sein Veto eingelegt, sodass trotz Wechselkennzeichen für alle Fahrzeuge die Kfz-Steuer bezahlt werden muss.

Wechselkennzeichen seit 01.07.2012 möglich

Ursprünglich sollte mit dem Wechselkennzeichen der Verkauf von umweltfreundlichen Zweitwagen gefördert werden. Allerdings werden sich diese Pläne aufgrund der separat zu zahlenden Kfz-Steuer kaum realisieren lassen. In verschiedenen Berichten und Kommentaren wurde das Wechselkennzeichen deshalb bereits als “Luftnummer” bezeichnet, welcher keine großen Chancen eingeräumt wurden. Dennoch stimmte der Bundesrat dem Gesetzentwurf zu und das Wechselkennzeichen wurde zum 01.07.2012 offiziell eingeführt. Aufgrund des fehlenden Nachlasses bei der Kfz-Steuer können nur die Versicherungen dem Wechselkennzeichen etwas Attraktivität verleihen. Benötigt werden vor allem günstige Tarife, welche auf die Bedürfnisse von Versicherungsnehmern mit einem Wechselkennzeichen zugeschnitten sind. Allerdings halten sich die Assekuranzen mit speziellen Angeboten bisher noch zurück. Lediglich der ADAC hat deutlich gemacht einen entsprechenden Tarif anbieten zu wollen.

Die Bedingungen beim Wechselkennzeichen

Die gesetzlichen Bestimmungen für das Wechselkennzeichen sind relativ simpel. Es können zwei Fahrzeuge derselben EU-Klasse mit einem Wechselkennzeichen ausgestattet werden. Zur Klasse M1 gehören PKWs sowie Wohnmobile, die neben dem Fahrersitz über maximal acht Sitze verfügen. In die Gruppe L fallen Motorräder und die Gruppe 01 Anhänger. Innerhalb der jeweiligen Gruppe dürfen die Fahrzeuge ganz nach Wunsch kombiniert werden. So ist es beispielsweise möglich einen PKW mit einem Wohnmobil oder einem Oldtimer mit einem Wechselkennzeichen auszustatten. Als Wechselkennzeichen können auch Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen oder Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen genutzt werden.

Die große Einschränkung dabei ist, dass immer nur eines der beiden Fahrzeuge am aktiven Straßenverkehr teilnehmen darf. Um dies sicherzustellen, werden zweigeteilte Kennzeichen ausgegeben. Dabei lässt sich lediglich der auf das Fahrzeug bezogene Teil des Wechselkennzeichens mit der Plakette der HU austauschen. Der zweite Teil wird dauerhaft am Fahrzeug befestigt. Das im Moment nicht genutzte Fahrzeug muss in jedem Fall auf einem privaten Platz abgestellt werden. Andernfalls drohen ein Bußgeld sowie Punkte in der Verkehrssünderkartei.

Lohnt sich ein Wechselkennzeichen?

Ob sich ein Wechselkennzeichen in der Praxis wirklich auszahlt, lässt sich pauschal nicht sagen. Entscheidend sind dabei die möglichen Einsparungen bei der Kfz-Versicherung. Derzeit hält sich das Angebot an speziellen Tarifen noch in Grenzen, weshalb sich die Nachfrage nach Wechselkennzeichen noch in Grenzen hält. Ehepaare oder Familien die darauf angewiesen sind beide Fahrzeuge gleichzeitig zu nutzen können aus dem Wechselkennzeichen ohnehin keinen Nutzen ziehen.

Vorteile des Wechselkennzeichens

Das Wechselkennzeichen bietet sich in erster Linie dann an, wenn eines der Fahrzeuge nicht das ganze Jahr über genutzt wird. Im Gegensatz zu Saisonkennzeichen wird der Nutzungszeitraum beim Wechselkennzeichen nicht eingeschränkt. So können Autofahrer auch außerhalb der Saison mit ihrem Cabrio oder Oldtimer zu einer spontanen Spritztour aufbrechen. Wer sich zusätzlich ein kleineres und umweltfreundliches Fahrzeug für Stadtfahrten zulegen möchte, kann unter Umständen ebenfalls von einem Wechselkennzeichen profitieren. Bei der Entscheidung hilft ein genauer Tarifvergleich der günstigsten Kfz-Versicherungen.

Nachteile des Wechselkennzeichens

Die Einschränkung, dass immer nur ein Fahrzeug genutzt werden kann, macht das Wechselkennzeichen für viele Fahrzeughalter unbrauchbar. Gerade für Paare und Familien wäre das Handling viel zu kompliziert. Es ist jedoch durchaus möglich, dass es in Zukunft noch zu gesetzlichen Änderungen kommt um das Wechselkennzeichen für Verbraucher attraktiver zu machen.

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