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Vorläufige Deckung

12 August 2011 No Comment

Die vorläufige Deckung ist ein Begriff aus der KFZ-Haftpflichversicherung. Sie gilt für den Zeitraum zwischen Abschluss des Vertrages und der endgültigen Annahme durch die Versicherungsgesellschaft und der Versendung des Versicherungsscheins an den Kunden. Als Nachweis das eine vorläufige Deckung gewährt wurde, erhält der Versicherungsnehmer von der Versicherung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVb). Diese wird benötigt, um das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden.

Geregelt ist die vorläufige Deckung im Pflichtversicherungsschutzgesetz, diese gilt ausschließlich für die KFZ-Haftpflichversicherung. Soll auch eine Voll- oder Teilkasko von Beginn an gelten, muss dies separat mit der Versicherung vereinbart werden. Der Zeitraum der vorläufigen Deckung endet mit der Annahme des Versicherungsvertrags und der Zusendung der Versicherungspolice an den Kunden. Für den Fall, dass die Versicherung den Vertrag nicht annimmt, wird die Zeit der vorläufigen Deckung separat abgerechnet. In der Regel wird dann ein entsprechender Kurzzeittarif berechnet.

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