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Versicherungsende

12 August 2011 No Comment

Die KFZ-Versicherung hat kein festgelegtes Versicherungsende, auch wenn die Laufzeit generell ein Jahr beträgt. Erfolgt keine Kündigung des Versicherungsnehmers zum Ende der Laufzeit verlängert sich die KFZ-Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. In den meisten Fällen kann eine KFZ-Versicherung zum 30. November eines jeden Jahres gekündigt werden. Das Versicherungsende wäre dann der 31. Dezember. Bei einigen Versicherern besteht auch ein unterjähriges Ende der Laufzeit. Der Versicherungsnehmer kann dies aus der entsprechenden Versicherungspolice entnehmen.

Wird das versicherte Fahrzeug verkauft oder verschrottet führt dies automatisch zum Versicherungsende. Kommt es zu einer Beitragserhöhung ohne das die Leistungen entsprechend angepasst werden, hat der Versicherungsnehmer das Recht den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Dies gilt auch im Falle einer erfolgten Schadensregulierung. In diesem Fall kann auch der Versicherer den Vertrag mit einer vierwöchigen Frist beenden.

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