Versicherungsantrag
Mit einem Versicherungsantrag drückt eine Person den Wunsch aus, bei einer Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Dies muss nicht automatisch bedeuten, dass es auch zu einem Versicherungsvertrag kommt. Der Versicherer kann den Versicherungsantrag auch ablehnen, weil darin beispielsweise falsche Angaben gemacht wurden.
Zustande kommt ein Versicherungsvertrag erst, wenn die Versicherung den Antrag auch angenommen hat. In diesem Fall erhält der Kunde von der Versicherung eine Versicherungspolice ausgehändigt. Da der Gesetzgeber in Deutschland eine KFZ-Haftpflicht zwingend vorschreibt, erhält der Versicherungsnehmer mit Abgabe des Antrags eine sogenannte vorläufige Deckung. Diese gilt solange, bis der Versicherungsantrag angenommen wurde. Im Falle einer Ablehnung wird der Zeitraum der vorläufigen Deckung separat berechnet. Der Kunde hat das Recht den Antrag auf Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung schriftlich zu widerrufen.