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Unbegrenzte Deckung

13 August 2011 No Comment

Die unbegrenzte Deckung ist ein Begriff aus der KFZ-Haftpflichtversicherung. Der Versicherer ist dazu verpflichtet, Schäden bis zu Höhe der vereinbarten Deckungssumme zu übernehmen. Wie hoch diese ist, richtet sich nach der jeweiligen Versicherung. Einige Versicherungen bieten in Ihren Verträgen auch eine unbegrenzte Deckung an. Wird diese vereinbart, übernimmt die Versicherung alle Schäden unabhängig davon, wie hoch diese ausfallen.

Die Gesellschaften sind jedoch nicht dazu verpflichtet, eine solche unbegrenzte Deckung anzubieten. Eine Verpflichtung besteht nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen. Diese betragen für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro in der KFZ Haftpflicht. In den meisten Fällen bieten die Versicherungen auch höhere Versicherungssummen an. Diese übersteigen dann die gesetzliche Mindestdeckung, sind aber trotzdem nach oben begrenzt. Dies können zum Beispiel 50 Millionen Euro oder 100 Millionen Euro sein.

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