Tarifgruppe
Die Höhe der Prämie richtet sich unter anderem auch danach, in welche Tarifgruppe ein Versicherungsnehmer durch die Gesellschaft eingruppiert wird. Diese hängt vom jeweiligen Beruf des Versicherungsnehmers ab. Die meisten Versicherungen nehmen die Einteilung anhand von drei Tarifgruppen vor. Verschiedentlich gibt es auch bis zu fünf Tarifgruppen.
In den meisten Fällen werden folgende Tarifgruppen verwendet:
Gruppe A: Landwirte bzw. ehemalige Landwirte sowie deren Hinterbliebene, die keinen zusätzlichen Beruf ausüben. Für die Eingruppierung in Tarifgruppe A ist die Mitgliedschaft in einer Berufs- oder Gartenbaugenossenschaft sowie eine Mindestgröße des landwirtschaftlichen Betriebes erforderlich.
Gruppe B: Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes und Pensionäre, sowie deren Angehörige, sofern diese nicht selbst berufstätig sind und mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Gruppe C: Versicherte, die weder der Gruppe A noch der Gruppe B entsprechen.
Eine Eingruppierung in die Tarifgruppen A bzw. B führen zu entsprechend günstigeren Beiträgen. Die Zugehörigkeit muss vom Versicherungsnehmer entsprechend nachgewiesen werden. Verschiedentlich bieten Versicherungen auch noch weitere Unterteilungen für bestimmte Unternehmen oder Institutionen an. Die genaue Einteilung kann der Versicherungsnehmer den Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft entnehmen.