Wer mit Sommerreifen unterwegs ist riskiert Abzüge beim Kaskoschutz
Autofahrer, die immer noch mit Sommerreifen unterwegs sind, sollten sich beeilen und ihr Fahrzeug möglichst schnell mit Winterreifen ausstatten. Der Gesetzgeber schreibt bei winterlichen Verhältnissen eine angemessene Bereifung vor. Wer sich nicht daran hält, dem drohen empfindliche Geldbußen. Deutlich unangenehmer können jedoch die Folgen für die Kfz-Versicherung sein. Kommt es zu einem Unfall drohen hohe Abzüge beim Kasko-Schutz.
Nur die Haftpflicht zahlt ohne Einschränkungen
Autofahrer die mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen unterwegs sind und einen Unfall verursachen, sind durch die Kfz-Haftpflicht in vollem Umfang abgesichert. Das bedeutet, dass die Schäden eines möglichen Unfallgegners in jedem Falle durch die Versicherung übernommen werden. Anders sieht es jedoch bei den Beschädigungen am eigenen Fahrzeug aus. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft weist in einer Mitteilung darauf hin, dass die Kasko-Versicherung in einem solchen Fall Abzüge vornehmen kann. Dies gilt immer dann, wenn es für den Unfallverursacher klar erkennbar war, dass Sommerreifen für die vorhandenen Straßenverhältnisse ungeeignet sind. Die Versicherungsleistungen können einen solchen Fall drastisch gekürzt werden.
“Winterreifenpflicht” seit 2010
Seit Dezember 2010 gibt es in Deutschland die Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen dafür taugliche Reifen aufzuziehen. Dies gilt neben Autos auch für motorisierte Zweiräder. Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei Schneeglätte, Schneematsch sowie bei Eis- oder Reifglätte wahlweise Winter- oder Ganzjahresreifen genutzt werden müssen. Wer bei entsprechenden Straßenverhältnissen dennoch mit Sommerreifen angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 40 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Mehr zum Thema finden Sie unter Winterreifen sichern Kaskoschutz.
Unter Umständen zahlt die Kasko gar nicht
Im Extremfall kann es sogar passieren, dass der Versicherer komplett von einer Übernahme des Schadens absieht. Dies liegt daran, dass ein Verzicht auf Winterreifen als grob fahrlässiges Verhalten angesehen wird. Entscheidend hierfür ist, welchen Tarif der Autofahrer abgeschlossen haben. Mittlerweile verzichten viele Versicherer bei ihren Premium-Tarifen auf die “Einrede bei grober Fahrlässigkeit” und übernehmen den entstandenen Schaden in jedem Fall. Dies gilt dann auch bei Unfällen nach dem Überfahren von roten Ampeln oder bei Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung.
Bei einem Versicherungsvergleich auf Leistungen achten
Zum 30.11. läuft die Wechselfrist für die Kfz-Versicherung aus, weshalb sich derzeit viele Autofahrer nach einem günstigeren Tarif umschauen. Wichtig dabei ist, dass neben der möglichen Prämie auch die angebotenen Leistungen genau unter die Lupe genommen werden. Gerade bei besonders günstigen Tarifen drohen sonst erhebliche Einschränkungen. So werden beispielsweise Unfälle mit Weidetieren von der Teilkasko zumeist nicht übernommen und auch ein Rabattschutz ist bei Billig-Tarifen in der Regel nicht enthalten. Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleich lassen sich sowohl Prämien wie auch Leistungen der aktuellen Angebote übersichtlich miteinander vergleichen. Je nach Tarif sind dabei Einsparungen von mehreren Hundert Euro pro Jahr möglich.
Sinnvolle Optionen zum Sparen
Beim Abschluss einer Kaskoversicherung empfiehlt sich die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Experten empfehlen einen Selbstbehalt von 150 Euro für die Teilkasko und 300 Euro bei der Vollkasko. Damit lässt sich die Prämie im Schnitt um etwa 27 Prozent reduzieren. Sinnvoll kann zudem auch eine Werkstattbindung sein. Autofahrer verpflichten sich dabei, die nach einem Unfall erforderlichen Reparaturen ausschließlich in einer durch die Versicherung autorisierten Werkstatt durchführen zu lassen. Im Gegenzug bieten die Assekuranzen einen Preisnachlass von rund 20 Prozent.