Schadenersatz
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Geschädigten als Ausgleich die entstandenen Nachteile einen entsprechenden Schadenersatz zu zahlen. Geregelt ist dies im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dies gilt natürlich auch für Schäden, die sich im Straßenverkehr ereignen.
Damit bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen ein Schadenersatz sichergestellt ist, ist für alle Kraftfahrzeuge der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Da es bei Schadensereignissen im Straßenverkehr zu Schäden mit erheblichen finanziellen Folgen kommen kann, ist beim Abschluss unbedingt auf eine ausreichend hohe Deckung zu achten. Es gibt zwar eine gesetzliche Mindestdeckung, der Versicherungsnehmer sollte jedoch immer die höchstmögliche Deckung im Versicherungsvertrag vereinbaren. In der Regel sind dies 100 Millionen Euro für alle Personen- Sach- oder Vermögensschäden.