Rückstufung
Reicht ein Versicherungsnehmer bei der KFZ-Versicherung einen Schaden bei der Versicherung ein, bedeutet dies in den meisten Fällen auch eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Damit ist in der Regel dann auch eine Erhöhung der Beiträge verbunden. Das Aufsteigen in der Schadenfreiheitsklasse ist pro schadensfreiem Jahr auf eine Schadenfreiheitsklasse beschränkt. Für die Rückstufung gilt dies allerdings nicht. Hier kann der Versicherungsnehmer auch gleich um mehrere Stufen zurückfallen. Dabei wird die Anzahl der Rückschritte von jeder Versicherungsgesellschaft individuell festgelegt. Für Versicherungsnehmer kann es durchaus lohnenswert sein, bereits vor dem Abschluss die genauen Bestimmungen zu Rückstufung in den jeweiligen Vertragsbedingungen nachzulesen.
Die Versicherung unterscheidet dabei zwischen der Schadenfreiheitsklasse der Haftpflichtversicherung und derer von der Vollkaskoversicherung, falls eine solche vorhanden ist. Die Rückstufung erfolgt dabei immer getrennt. So hat ein regulierter Schaden aus der Haftpflichtversicherung keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung. Für die Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklasse, da diese nur Elementarschäden abdeckt, auf die das Verhalten des Autofahrers keinen Einfluss hat. Je nach Höhe des Schadens kann es bei der Vollkaskoversicherung günstiger sein diesen selbst zu begleichen, um damit eine Rückstufung zu verhindern. Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer zur Meldung des Schadens verpflichtet. Er hat aber die Chance, den Schaden innerhalb von 6 Monaten an die Versicherung selbst zu bezahlen (Schadenrückkauf). So kann dann auch eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse verhindert werden.