Rabattschutz
Der Rabattschutz ist eine mögliche Option bei der KFZ-Versicherung und kann auf Wunsch bei vielen Versicherungen vereinbart werden. Im Gegensatz zum Rabattretter verhindert ein Rabattschutz auch die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Das bedeutet, es erfolgt weder eine Einstufung in eine niedere Schadenfreiheitsklasse, noch kommt es zu einer Erhöhung des Beitrages. Je nach Versicherungsgesellschaft kann der Rabattschutz unterschiedlich oft in Anspruch genommen werden. Die Höchstgrenze liegt zumeist bei drei Schadensfällen. Um einen Rabattschutz vereinbaren zu können, muss der Versicherungsnehmer eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse erreicht haben. Wie hoch diese ist, wird von der jeweiligen Versicherung festgesetzt.
Zu beachten gilt es , dass es sich hier um eine Sondereinstufung handelt, welche ausschließlich bei der betreffenden Versicherung Gültigkeit hat. Kommt es zu einem Wechsel der Versicherung wird eine normale Rückstufung durchgeführt, wie sie auch ohne Schutz angefallen wäre. Der Versicherungsnehmer bindet sich mit einer solchen Option in gewisser Weise an eine bestimmte Gesellschaft. Dies ist auch einer der Hauptgründe, warum Versicherungen eine solche Option anbieten.