Pflichtversicherung
Bei einer Pflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. In Deutschland gilt dies unter anderem für die KFZ-Haftpflichtversicherung. Nach dem Pflichtversicherungsgesetz muss jeder Halter eines Fahrzeuges über eine KFZ-Haftpflichtversicherung verfügen. Es ist nicht möglich, ohne KFZ-Haftpflichtversicherung ein Fahrzeug zuzulassen. Ohne diese darf kein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Der Gesetzgeber will durch eine Pflichtversicherung sicherstellen, dass jeder Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall für die finanziellen Schäden des Unfallgegners aufkommen kann.
Wer ohne KFZ-Haftpflichtversicherung ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt, dem drohen harte Strafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz durch Abschluss einer Teil- oder Vollkasko auf das eigene Fahrzeug erweitert werden.