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Ordentliche Kündigung

11 August 2011 No Comment

Eine ordentliche Kündigung erfolgt immer zum Ende der Vertragslaufzeit oder innerhalb von vereinbarten Kündigungsfristen. Eine Begründung, warum die Kündigung erfolgt ist, in diesem Falle nicht erforderlich. So kann zum Beispiel eine KFZ-Versicherung in den meisten Fällen immer zu Ende des Jahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden. Bei anderen Versicherungen unterscheiden sich die Kündigungsfristen je nach Laufzeit des Vertrages und Art der Versicherung. Der Versicherungsnehmer kann die Termine für eine ordentliche Kündigung den Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherungspolice entnehmen.

Eine gängige Möglichkeit ist die Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Dabei ist das Versicherungsjahr nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen. Es ergibt sich in der Regel aus dem Datum, an dem die Versicherung geschlossen wurde.
Bei sehr langfristigen Verträgen von drei, fünf oder gar zehn Jahren ist eine ordentliche Kündigung meist erst nach Ablauf von drei Jahren möglich, wobei die Kündigungsfrist nicht länger als drei Monate sein darf.

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