Nutzungsausfallentschädigung
Ein Versicherungsnehmer hat Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn er aufgrund eines nicht selbst verschuldeten Unfalls sein Fahrzeug für eine gewisse Dauer nicht nutzen kann. Die Nutzungsausfallentschädigung erfolgt dann in Form eines Mietwagens oder einer entsprechenden finanziellen Entschädigung.
Über die Höhe einer solchen Entschädigung gibt es keine gesetzliche Regelung. Es gibt jedoch eine inoffizielle Tabelle, die als Richtlinie dient, um die Nutzungsausfallentschädigung zu bestimmen. Die Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch unterscheidet dabei 12 verschiedene Fahrzeuggruppen mit jeweils unterschiedlichen Entschädigungsbeträgen. Ein Fahrzeug wird dabei nach bestimmten Kriterien wie Fahrzeugtyp, Leistung, Ausstattung etc. in eine der Fahrzeuggruppen eingeteilt. Die Einordnung des Fahrzeugs erfolgt durch einen Sachverständigen. Dieser bestimmt zu dem auch die Dauer der Reparatur. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes muss die Entschädigung für ein älteres Auto deutlich niedriger sein als für einen Neuwagen.