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Neupreisentschädigung

11 August 2011 No Comment

Die Neuwertentschädigung ist ein Begriff aus der KFZ-Versicherung. Ist mit der Versicherung eine Neupreisentschädigung vereinbart, wird bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder Diebstahl der Neuwert des Fahrzeuges erstattet. Im Normalfall erstatten Versicherungen in einem solchen Fall nur den aktuellen Zeitwert des Fahrzeuges. Dieser sinkt jedoch bereits nach kurzer Nutzungsdauer des Fahrzeugs rapide ab. Dies kann für den Versicherungsnehmer einen hohen finanziellen Verlust bedeuten. Deshalb sollte bei der Versicherung von Neuwagen immer eine Neupreisentschädigung im Vertrag vereinbart werden.

Die meisten Versicherungen bieten eine solche Entschädigung nur an, wenn der Versicherungsnehmer der Erstbesitzer ist. Zudem sollte das Fahrzeug relativ neu sein. Die Versicherungen können selbst festlegen, für welchen Zeitraum sie eine Entschädigung in Höhe des Neupreises anbieten. In den meisten Fällen bewegt sich der Zeitraum zwischen 3 und 24 Monaten. Zur Bestimmung des Erstattungsbetrages nutzen die Versicherer die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zuzüglich eventuell vorhandener Sonderausstattungen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter dem Menüpunkt Neuwertentschädigung.

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