Neu für alt
Die Bezeichnung “neu für alt” wird in der KFZ-Haftpflichtversicherung verwendet. Werden im Rahmen einer Reparatur nach einem Schadensfall an einem Fahrzeug Altteile gegen neue Teile ausgetauscht, zieht die Versicherung bei der Erstattung einen bestimmten Betrag von der ermittelten Schadenssumme ab. Durch die neuen Teile erhält das Fahrzeug eine Wertsteigerung. Diese soll mit dem Abzug ausgeglichen werden.
Der Grund für “neu für alt” Abzug liegt in einer gesetzlichen Regelung. Denn der Gesetzgeber sieht vor, dass die Versicherung dem Versicherungsnehmer nur den Wert der Altteile erstatten muss. Dadurch soll verhindert werden, dass sich der Versicherte aufgrund eines Schadenfalles bereichert. Einige Versicherungen bieten auch Tarife an, die auf den Zusatz “neu für alt” verzichten. Hierfür ist dann ein bestimmter Aufpreis zur normalen Versicherungsprämie zu zahlen.