Wechseltermin naht: Was Versicherungsnehmer bei der Kündigung beachten sollten
Der 30. November ist bei Kfz-Versicherern ein wichtiger Stichtag: Wenn Versicherungsnehmer bis zu diesem Datum ihre Police kündigen, endet der Vertrag zum Jahresende und sie können sich ab Januar bei einem anderen Anbieter versichern lassen. Dafür kann es gute Gründe geben, zum Beispiel eine günstigere Prämie oder ein besserer Leistungsumfang.
Fristgerecht die Police kündigen
Im Kfz-Versicherungsbereich gibt es mit dem festen Stichtag für Kündigungen eine besonders verbraucherfreundliche Regelung. Bereits Wochen zuvor werden Versicherungsnehmer durch zahlreiche Medienberichte und intensive Werbekampagnen der Assekuranzen auf diesen Termin aufmerksam gemacht. Dennoch verpassen manche Versicherte diese Möglichkeit. Wechselwillige sollten darauf achten, dass sie den Stichtag tatsächlich einhalten. Am 30. November muss das Schreiben beim Unternehmen eingegangen sein, es darf nicht erst zu diesem Termin abgeschickt werden. Zudem sollten mögliche Verzögerungen bei der Postzustellung eingeplant werden. In der Regel gelangt der Brief am nächsten Werktag zum Adressaten, der Postweg kann aber auch zwei oder drei Werktage dauern. Bestenfalls lassen sich Versicherungsnehmer die fristgerechte Zustellung von der Post bestätigen. Ein Einschreiben mit Rückschein kostet zwar mehr als ein üblicher Brief, bietet aber ein höheres Maß Sicherheit.
Was in ein Kündigungsschreiben gehört
Eine Kündigung muss nicht nur fristgerecht beim Adressaten ankommen, zudem muss das Richtige im Dokument stehen. Neben der Anschrift sollten Versicherte die Versicherungsnummer sowie das Kfz-Kennzeichen nennen. Die Versicherungsnummer entnehmen sie dem Vertrag oder anderen Schreiben des Unternehmens, Abrechnungen etwa. Zusätzlich sollten sie klar formulieren, welche Versicherungsverträge sie beenden wollen. So führen viele Versicherungsnehmer sowohl eine Haftpflicht- als auch eine Kaskopolice bei der gleichen Assekuranz. In diesem Fall müssen sie darauf hinweisen, ob sie nur eine oder beide Versicherungen kündigen wollen. Schließlich bedarf ein Kündigungsschreiben einer Unterschrift, der Name in Computerform unter dem Text genügt nicht.
Zeitnahe Kündigungen auch nach dem Stichtag möglich
Wer die Kündigung nicht rechtzeitig abschickt oder erst nach dem 30. November ein besseres Angebot entdeckt, muss nicht unbedingt bis zum nächsten Jahresende warten. Der Gesetzgeber sieht einige Sonderkündigungsrechte vor. Bei einer Prämienerhöhung können Versicherte den Vertrag beenden. Die meisten Versicherer versenden die Informationen ab Oktober. Vielfach flattern sie aber auch erst im November oder Anfang Dezember ins Haus. Sechs Wochen haben Versicherungsnehmer Zeit, ihre Kündigung einzureichen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zudem bei einem Fahrzeugwechsel, da sich dadurch der Vertragsgegenstand ändert. Auch bei Schadensfällen können Versicherte den Anbieter wechseln, ihnen bleiben vier Wochen nach endgültiger Abwicklung durch die Assekuranz.
Versicherung wechseln: Neuen Anbieter beauftragen
Bei einem Kfz-Versicherungswechsel dürfen Verbraucher den zweiten wichtigen Schritt nicht vergessen: eine neue Police abschließen. Bei der Kfz-Haftpflicht läuft ansonsten der alte Vertrag einfach weiter, da der Gesetzgeber diesen Schutz vorschreibt. Bei den frei wählbaren Kaskopolicen würde es bedeuten, dass das Auto nicht durchgehend versichert ist. Bestenfalls suchen Wechselwillige bereits vor der Kündigung nach einem besseren Angebot, nur so können sie die möglichen Einsparungen oder die Verbesserungen beim Leistungsumfang einschätzen. Von dem massiven Werbeaufwand in Printmedien, Funk und Fernsehen sollte sich aber niemand beeinflussen lassen. Diese Versicherer sind häufig nicht die Billigsten, immerhin fallen allein für die Reklame hohe Kosten an. Diese wälzen sie auf die Kunden um. Als besser erweist sich ein Kfz-Versicherungsvergleich auf unserer Seite, wo Suchenden keine attraktive Police entgeht.
Wichtiges zur Kfz Versicherung
Die wichtigsten Tipps rund um die Versicherung Ihres Kfz haben wir hier für Sie zusammengefasst.