Home » Lexikon

Insassenunfallversicherung

10 August 2011 No Comment

Durch eine Insassenunfallversicherung können die Insassen eines Fahrzeugs inklusive des Fahrers bei einem Unfall abgesichert werden. Die Versicherung kann auf freiwilliger Basis zusätzlich zur KFZ-Versicherung abgeschlossen werden. Bei der Insassenunfallversicherung handelt es sich um eine sogenannte Summenversicherung. Das bedeutet, dass eine Zahlung der Versicherung erfolgt, unabhängig davon, wer den Unfall verschuldet hat. Neben Unfällen, die beim Betrieb des Fahrens entstehen, sind auch durch Ein- und Aussteigen verursachte Unfälle abgedeckt.

Die meisten Versicherer bieten Insassenunfallversicherungen entweder nach dem Pauschal- oder nach dem Platzsystem an. Bei einem Platzsystem sind nur bestimmte Plätze im Fahrzeug versichert wie zum Beispiel der Beifahrersitz. Dagegen wird bei einem Pauschalsystem die Versicherungssumme auf alle im Fahrzeug befindliche Personen aufgeteilt. Der Sinn einer Insassenunfallversicherung ist bei vielen Verbraucherschützern umstritten. Grund dafür ist, dass viele Leistungen bereits über die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. So sind zum Beispiel alle Insassen außer dem Fahrer über die Haftpflichtversicherung abgesichert. Der Fahrer kann sich statt mit einer Insassenunfallversicherung auch mit einer privaten Unfallversicherung schützen, welche dann auch bei Unfällen außerhalb des Kraftfahrzeuges einen Versicherungsschutz bietet.

Stimmen Sie ab! Bisher noch keine Bewertung
Loading ... Loading ...

Comments are closed.