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Hauptuntersuchung (HU)

10 August 2011 No Comment

Eine Hauptuntersuchung (HU) dient dazu, die Verkehrstauglichkeit bzw. die Sicherheit eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers mit amtlichem Kennzeichen festzustellen. Die Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und die einzelnen Bestimmungen hierzu sind in der Straßenverkehrszulassungsverordnung geregelt. Durchgeführt wird Hauptuntersuchung (HU) durch eine zugelassene Stelle. Dies sind unter anderem der TÜV oder die DEKRA.

Die Hauptuntersuchung (HU) muss je nach Alter des Fahrzeuges in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Bei Neuwagen wird die erste HU nach Ablauf von 36 Monaten durchgeführt. Danach muss die HU alle 24 Monate wiederholt werden. Wann die nächste Hauptuntersuchung (HU) gemacht werden muss lässt sich an einer entsprechenden Plakette ersehen, die auf de hinteren Kennzeichen des Fahrzeuges angebracht ist. Darin befindet sich in der Mitte das Jahr und oben der entsprechende Monat, in dem die Untersuchung spätestens gemacht werden muss. Zur einfacheren Erkennung haben die Plaketten jedes Jahr eine andere Farbe. Wer den Termin zur HU nicht wahrnimmt, riskiert ein entsprechendes Bußgeld. Wird die Untersuchung verspätet durchgeführt, dann wird das Datum für die nächste HU entsprechend zurückdatiert.

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