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Gefährdungshaftung

9 August 2011 No Comment

Die Gefährdungshaftung ist ein Begriff im Bereich der Haftpflichtversicherungen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass von Tieren, Fahrzeugen und bestimmten Anlagen generell eine bestimmte Gefahr ausgeht. Wird durch die Tiere oder Gegenstände ein Schaden verursacht, haftet der Eigentümer dafür. Dabei ist es für die Haftung unerheblich, ob den Eigentümer hierfür ein Verschulden trifft oder nicht. Ein typisches Beispiel für die Gefährdungshaftung ist der Öltank. Kommt es beim Befüllen zu einem Schaden an der Umwelt, haftet der Eigentümer, selbst wenn die Befüllung von einem Mitarbeiter des Unternehmens durchgeführt welches das Öl geliefert hat.

Beim Abschluss einer Versicherung für die Tiere und Gegenstände wird die Gefährdungshaftung für die entsprechenden Tiere und Gegenstände mit eingeschlossen. Für Fahrzeuge ist die KFZ-Haftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben. Mit einer normalen Haftpflichtversicherung lässt sich bereits ein großer Bereich absichern. Für den Halter eines Hundes empfiehlt sich zudem eine entsprechende Hundehaftpflicht. Bestimmte Anlagen wie Öltanks können mit speziellen Versicherungen zusätzlich abgesichert werden.

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