Folgen falscher Angaben in der Kfz Versicherung
Die Wechselsaison ist in vollem Gange und viele Autofahrer schließen derzeit eine neue Autoversicherung ab. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt bieten die Versicherer dabei ordentliche Rabatte an. Wer beispielsweise nur wenige Kilometer pro Jahr fährt oder sein Fahrzeug alleine nutzt, kann nach einem Bericht der Stiftung Warentest zufolge pro Jahr über 100 Euro einsparen. Dazu gibt es Preisnachlässe, wenn der Wagen über Nacht in einer Garage abgestellt sind oder keine jungen Fahrer damit unterwegs sind. Autofahrer müssen deshalb beim Abschluss einer neuen Police jede Menge Fragen beantworten. Wer diese aufgrund einer möglichen Ersparnis falsch beantwortet muss jedoch mit ernsten Konsequenzen rechnen.
Schummelei fällt zumeist nach einem Unfall auf
Kommt es zu einem Schaden, reicht der Versicherungsnehmer in der Regel die Reparaturrechnung bei seinem Versicherer ein. Wie die Huk-Coburg gegenüber der Stiftung Warentest mitteilte, fragt die Versicherung dabei auch den Kilometerstand ab. So fällt schnell auf ob der Kunde sich bei der Kilometerangabe verschätzt hat. Stellt sich dabei heraus, dass der Versicherungsnehmer absichtlich falsche Angaben gemacht hat, droht unter Umständen eine hohe Vertragsstrafe. Diese Möglichkeit behalten sich unter anderem die Versicherer Axa, Generali und R+V24 in ihren Vertragsbedingungen vor. Nach Angaben des Verbrauchermagazins kommt es in der Praxis jedoch eher selten dazu. Deshalb verzichten andere Assekuranzen wie Direct-Line, DEVK oder HUK-Coburg von vorneherein auf solche Strafen.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen. So hat beispielsweise ein Autofahrer, der die angegebene Laufleistung von 12.000 km deutlich überschritten hatte von seinem Versicherer eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro aufgebrummt bekommen. Das Amtsgericht Heidenheim sah diese Vorgehensweise als rechtens an. Im Sommer 2013 hielt das Oberlandesgericht Stuttgart eine Vertragsstrafe von einer Jahresprämie für angemessen. Der betreffende Autofahrer hatte statt der angegebenen 9.000 Kilometer insgesamt 32.000 Kilometer zurückgelegt. Da die Strafe jedoch nicht korrekt formuliert war, kam der Autofahrer nochmals ohne Strafe davon.
Ausnahmen bei Fahrerausschluss
Bei einigen Rabattmerkmalen sind jedoch Ausnahmen ausdrücklich erlaubt. So ist es beispielsweise gestattet, dass Werkstattmitarbeiter den Wagen fahren, auch wenn der Versicherte angab diesen ausschließlich selbst zu nutzen. Zudem ist es auch in Notsituationen gestattet, dass sich ein anderer Fahrer ans Steuer setzt. Soll jedoch beispielsweise bei der Urlaubsfahrt jemand anders den Wagen fahren ist es besser, vorab mit der Versicherung Rücksprache zu halten. In den meisten Fällen lässt sich der Fahrerausschluss gegen einen geringen Aufpreis zeitweise aufheben.
Besser korrekte Angaben machen
Wer bemerkt, dass die angegebene Kilometerleistung überschritten wird, sollte seine Versicherung rechtzeitig darüber in Kenntnis setzen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Überschreitung nicht nur geringfügig ausfällt. Beim Versicherer Asstel gilt beispielsweise eine Toleranzgrenze von 15 Prozent. Andere Assekuranzen machen hierzu keine genauen Angaben. Hier hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Wer regelmäßig 1.000 Kilometer mehr pro Jahr zurücklegt, sollte dies seinem Versicherer ebenfalls mitteilen.
Haftpflicht zahlt immer
Bei der Kfz-Haftpflicht wird der Versicherungsschutz durch unrichtige Angaben zur Laufleistung nicht gefährdet. Die Versicherung übernimmt den Schaden immer in kompletter Höhe. Einschränkungen gibt es jedoch beim Kaskoschutz. Um festzustellen, welche Rabatte die Versicherer anbieten, empfiehlt sich ein genauer Tarifvergleich. Der kostenlose und unverbindliche Vergleichsrechner prüft alle in Frage kommenden Rabatte ab und findet so die individuell günstigste Police.