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Fahrlässigkeit

9 August 2011 No Comment

Bei der Fahrlässigkeit ist zu unterscheiden zwischen einer leichten oder auch einfachen und einer groben. Der Unterschied ist dabei nicht gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus der Rechtsprechung. Für den Versicherungsfall ist es von entscheidender Bedeutung, ob eine Fahrlässigkeit als leicht oder grob eingeschätzt wird. Bei einer leichten Fahrlässigkeit muss die Versicherung im Schadensfall ihre Leistung berechnen. Dagegen kann sie bei einer groben Fahrlässigkeit die ihre Leistungen prozentual nach dem Grad dem Grad der Mitschuld des Versicherungsnehmers kürzen. Ausnahme ist hier nur die private Haftpflichtversicherung und die KFZ-Haftpflicht, hier muss der Versicherer auch bei grob fahrlässigem Verhalten die Kosten bei einem Schadensfall übernehmen. Bei der KFZ Haftpflicht ist danach ein Regress bis zu 5000 Euro möglich.

Leicht fahrlässig handelt beispielsweise, wer vor dem zu Bett gehen noch die Waschmaschine anstellt und dabei einen Wasserschaden verursacht. Dagegen gilt beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel nach der aktuellen Rechtsprechung als grob fahrlässig. Wichtig ist das der Versicherungsnehmer seine Versicherung nach einem Schadensfall immer sofort und wahrheitsgemäß über den Schadenshergang informiert. Werden hier falsche Angaben gemacht droht der Verlust des Leistungsanspruchs.

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