Neue EU-Führerscheine ab Januar 2013
Am 19. Januar 2013 wird der EU-weit einheitliche Führerschein eingeführt. Wie der Personalausweis ist auch der neue Führerschein nur noch eine begrenzte Zeit gültig und muss nach 15 Jahren neu beantragt werden. Auf eine erneute Prüfung bzw. einen Gesundheitstest wird dabei jedoch verzichtet. Die Regelungen für denen neuen EU-Führerschein wurden bereits vor sechs Jahren durch die Europäische Union beschlossen, um das Wirrwarr an unterschiedlichen Führerscheinen und Klassen in Europa zu beenden.
Vielzahl an Führerscheinen im Umlauf
Was das Thema Führerschein betrifft, so war innerhalb Europas von einer Einheitlichkeit nicht viel zu spüren. Innerhalb der EU-Länder gab es bisher 110 unterschiedliche Führerscheinklassen. Alleine in Deutschland gibt es zahlreiche unterschiedliche Formate. Neben der Plastikkarte im Scheckkartenformat gibt es noch die verschiedenen Modelle in grau und rosa sowie auch DDR-Führerscheine im Umlauf. Mit dem neuen einheitlichen Führerschein soll deshalb insbesondere auch die Arbeit von Polizisten bei Verkehrskontrollen erleichtert werden.
Fahrlizenz läuft nach 15 Jahren ab
Es wird allerdings eine gewisse Zeit dauern, bis die Vielfalt an verschiedenen Führerscheinen in Europa verschwunden ist. Alle derzeit ausgestellten Führerscheine behalten bis zum 19. Januar 2033 ihre volle Gültigkeit. Wer jedoch seinen Führerschein verliert oder die Fahrerlaubnis verlängert, erhält grundsätzliche einen neuen EU-Führerschein. Für Fahranfänger wird künftig ebenfalls direkt die Neue EU-weit einheitliche Fahrerlaubnis ausgestellt. Diese enthält dann auch automatisch eine Befristung. Die Fahrlizenz verliert nach dem Ablauf von 15 Jahren ihre Gültigkeit und muss danach neu beantragt werden. Das Ablaufdatum wird dann direkt auf dem Führerschein eingetragen. Eine erneute Fahrprüfung oder die Durchführung eines Gesundheitstests sehen die neuen Bestimmungen jedoch nicht vor. Auch der Umfang der erworbenen Fahrerlaubnis bleibt nach der Neuausstellung unverändert. Sinn der Befristung ist, den rechtmäßigen Inhaber des Führerscheins anhand seines Passbildes besser identifizieren zu können. Dies ist derzeit gerade bei älteren Fahrern kaum möglich, die oftmals noch vor 1986 ausgestellte Führerscheine nutzen.
Umtausch alter Führerscheine wird empfohlen
Auch wenn die aktuellen Führerscheine noch einige Zeit gültig bleiben, wird dennoch ein vorzeitiger Umtausch der Papiere empfohlen. Gerade im Ausland kommt es immer häufiger zu Problemen bei der Anerkennung der alten Papierführerscheine. Bei einem Umtausch des Führerscheins werden die bisherigen Führerscheinklassen unverändert übernommen. An dem 19. Januar 2033 sind dann nur noch die neuen EU-Führerscheine gültig. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Inhaber von älteren Führerscheinen ihre Fahrlizenz umgetauscht haben. Wer seinen Führerschein umtauscht, sollte in jedem Falle darauf achten, dass die Daten korrekt eingetragen werden. Aufgrund der schlechten Lesbarkeit der Daten auf den alten Papierführerscheinen kann es leicht zu Fehlern bei der Übertragung kommen.
Höhere Fälschungssicherheit bei neuen Führerscheinen
Der neue EU-Führerschein soll überdies auch Fälschern das Leben schwerer machen und den sogenannten Führerscheintourismus unterbinden. Künftig kann jede Person innerhalb der Europäischen Union nur noch einen Führerschein besitzen. Wird beispielsweise der Führerschein in Deutschland entzogen, kann der Inhaber nicht wie bisher in einem anderen EU-Land eine Fahrerlaubnis erwerben. Änderungen gibt es auch, was die Führerscheinklassen betrifft. So gilt für Krafträder nun ebenfalls das System des Stufenführerscheins. Motorradfahrer haben dabei die Möglichkeit, alle zwei Jahre unter vereinfachten Bedingungen den nächsthöheren Schein zu erwerben.