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Erstzulassung

9 August 2011 No Comment

Als Erstzulassung wird das Datum bezeichnet, an dem ein Fahrzeug erstmals uneingeschränkt zum Verkehr im In- und Ausland zugelassen wurde. Das Datum wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) eingetragen. Das Datum der Erstzulassung muss nicht unbedingt mit dem Baujahr des Fahrzeuges übereinstimmen. Bei einer vorhergehenden Zulassung im Ausland oder einer längeren Standzeit bei einem Händler können diese Daten voneinander abweichen.
Das Datum der erstmaligen Zulassung hat unter anderem einen Einfluss auf die Berechnung der KFZ-Steuer. Zudem hat die Erstzulassung Auswirkungen auf die KFZ-Versicherung. So wird anhand dieses Datums bestimmt, ob bei der Kaskoversicherung ein Neuwertersatz gezahlt wird. Diese Leistungen erfolgen nur für einen bestimmten Zeitraum ab der ersten Zulassung eines Fahrzeuges. Zudem gewähren einige Versicherungen einen Rabatt für neuere Fahrzeuge. Auch hier ist das Datum der Erstzulassung entscheidend. Ein wichtige Rolle spielt die erste Zulassung bei der Bestimmung, ob es sich bei einem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt. Diese erhalten ebenfalls eine günstigere Autoversicherung und sind zudem von der Abgasuntersuchung befreit.

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