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Erstprämienverzug

9 August 2011 No Comment

Der Erstprämienverzug ist ein Begriff, der bei verschiedenen Versicherungsarten eine Rolle spielt. Die gravierendsten Folgen ergeben sich jedoch bei KFZ-Versicherung. Man spricht von einem Erstprämienverzug, wenn der Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag unterschrieben und die Police von der Versicherung erhalten hat, die vereinbarte Versicherungsprämie jedoch nicht bezahlt wurde. Ein Versicherungsnehmer erhält die erste Rechnung in der Regel direkt mit der Police ausgehändigt. Es besteht dann die Verpflichtung, diese umgehend zu begleichen.

Die erste Prämie ist bei allen Versicherungen, besonders aber bei der KFZ-Versicherung die wichtigste Prämie. Der Versicherungsvertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn die erste Prämie verbucht werden konnte. Aus diesem Grunde sind die Versicherungsgesellschaften verpflichtet, den Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss über die Folgen eines Erstprämienverzugs zu informieren. Liegt ein Erstprämienverzug vor, riskiert der Versicherungsnehmer im Schadensfall keine Leistungen von der Versicherung zu erhalten. Nach einer Frist von drei Monaten ab Vertragsschluss ist der Versicherer zudem berechtigt, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Als Rücktritt gilt automatisch, wenn das Versicherungsunternehmen die Forderung innerhalb der Frist von drei Monaten nicht gerichtlich geltend gemacht hat.

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