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Einzelfahrerrabatt

9 August 2011 No Comment

Der Einzelfahrerrabatt ist eine Rabattform, die von Versicherungsgesellschaften bei der KFZ-Versicherung gewährt wird. Bei manchen Versicherungen trägt er auch die Bezeichnung Alleinfahrerrabatt. Der Rabatt wird gewährt, wenn das versicherte Fahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer gefahren wird. Die Versicherer gehen bei einer Alleinnutzung davon aus, dass bei einer alleinigen Nutzung des Versicherungsnehmers eine geringere Unfallgefahr besteht. In Notfällen oder Gefahrensituationen ist es allerdings auch mit einem Einzelfahrerrabatt erlaubt das auch andere Personen das Fahrzeug benutzen. Dies gilt auch für Fahrten von Mitarbeitern einer Reparaturwerkstatt.

Versicherungsnehmer, die bei Vertragsabschluss falsche Angaben betreffs der alleinigen Nutzung des Fahrzeugs machen, riskieren eine Vertragsstrafe. Dies gilt auch, wenn die Nutzung des Fahrzeugs anderen Personen während der Laufzeit des Vertrages ermöglicht wird, ohne die Versicherung hierüber zu informieren.

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