Doppelkarte online
Sie möchten Ihr Fahrzeug anmelden und benötigen die Doppelkarte sofort online? Die meisten Direktversicherer bieten die Möglichkeit die elektronische Versicherungsbestätigung direkt nach Abschluss entweder per Download, E-Mail, SMS oder Post zu erhalten. Unser KFZ Versicherungsvergleich vergleicht für Sie viele Direktversicherer bei denen Sie die Doppelkarte direkt online erhalten können.
Die Doppelkarte heißt jetzt elektronische Versicherungsbestätigung
Seit dem Ende des Jahres 2008 heißt die Doppel- bzw. Deckungskarte jetzt elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) welche das bisherige Verfahren deutlich beschleunigt und vereinfacht, wodurch die Zuteilung der eVB Nummer direkt bzw. sehr schnell nach Abschluss der Versicherung möglich ist.
Wie erhält man die eVB von der Versicherung?
- Nutzen Sie online den KFZ Versicherungstarifrechner und vergleichen Sie kostenlos die zahlreichen KFZ Versicherungen.
- Wählen Sie nun eine geeignete und preiswerte Versicherung mit guten Konditionen aus.
- Durch einen Link gelangen Sie auf die Homepage des Anbieters, wo Sie direkt den Versicherungsschutz online beantragen.
- Drucken sie Ihre Versicherungsbestätigung mit der eVB-Nummer online aus.
- Mit der ausgedruckten Versicherungsbestätigung können Sie nun Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle an- oder ummelden.
- Bei einem Versicherungswechsel teilt die neue KFZ-Versicherung die entsprechende eVB-Nummer der KFZ-Zulassungsstelle mit.
Der Vorteil des eVB-Verfahrens
Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung geht das Zulassungsverfahren deutlich schneller und unkomplizierter von statten. Somit werden die teils langen Wartezeiten in der Zulassungsstelle verkürzt. Mit der eVB-Nummer sieht der zuständige Sachbearbeiter auf einen Blick alle wichtigen Daten Ihrer Autoversicherung und ist damit in der Lage, den Versicherungsschutz online zu überprüfen.
Geschichte und Nutzen
Wofür benötigen Sie eigentlich eine Versicherungsbestätigung um Ihr Fahrzeug zuzulassen? Für eine Zulassung muss die Zulassungsstelle prüfen, ob für Ihr Auto eine Fahrzeug KFZ-Haftpflichtversicherung besteht, die hierzulande vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben wird. Erst danach ist der Sachbearbeiter in der Lage, Ihnen die Zulassung für ihr Fahrzeug zu erteilen. Einen entsprechenden Nachweis über einen Versicherungsschutz wurde bislang mit der Doppelkarte durchgeführt.
Im Zuge der Umstellung auf eine vollelektronische Übermittlung der jeweiligen Daten seitens der Zulassungsstelle an den KFZ-Versicherer Anfang 2003 bezeichnet man die Doppelkarte seitdem als Deckungskarte. In der Übergangsphase wurde die Deckungskarte für das neue eVB-Verfahren bis Ende des Jahres 2008 von den KFZ-Versicherern weiter ausgestellt.