Das ändert sich 2013 für deutsche Autofahrer
Wie in jedem Jahr müssen die deutschen Autofahrer auch 2013 wieder mit einigen Änderungen rechnen. Unter anderem kommt es zu Erhöhungen bei den Prämien der KFZ-Versicherung, dazu gibt es neue Regelungen beim Führerschein und auch die Punktevergabe wird 2013 neu geregelt.
Update: was sich 2014 für Autofahrer ändert
Dieser Artikel ist inzwischen älter, hier kommen Sie zum 2014 Artikel “Was sich für Autofahrer in 2014 ändert.”
Führerscheine künftig befristet
Wer sich vor Kurzem bei einer Fahrschule angemeldet hat oder in nächster Zeit den Führerschein machen möchte muss sich 2013 auf Änderungen einstellen. So sind die Führerscheine künftig nicht mehr unbegrenzt gültig. Stattdessen müssen Autofahrer nach 15 Jahren eine Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragen. Dazu wurde auch die Anhängerregelung neu überarbeitet. Mit Führerscheinen der Klasse BE dürfen künftig nur noch Anhänger mit einem Gewicht bis zu 3500 Kilogramm befördert werden. Für schwerere Anhänger wird ein Führerschein der Klasse BE benötigt. Mehr zum neuen EU Führerschein ab 2013 finden Sie hier.
Punkteverfahren soll gerechter werden
Geht es nach dem Willen von Verkehrsminister Peter Ramsauer, soll in 2013 auch das Flensburger Punkte-Systems reformiert werden. Die Pläne des Ministers sehen vor, dass Autofahrer künftig nur noch bei verkehrsgefährdenden Verstößen Punkte erhalten. Der ADAC zeigt sich von den Plänen in Berlin überzeugt. Die Neuregelung mache das Punktesystem einfacher und auch gerechter. Für Delikte wie das Fahren ohne Plakette innerhalb von Umweltzonen oder Beleidigungen sollen Autofahrer in Zukunft keine Punkte mehr befürchten müssen. Sollten Autofahrer in der Vergangenheit bereits Punkte für derlei Verstöße erhalten haben, so werden diese gelöscht. Im Gegenzug werden die verhängten Bußgelder teilweise deutlich angehoben.
Punkte-Höchstgrenze sinkt von 18 auf acht
Die bisherigen Regelungen sehen ab einem Bußgeld ab 40 Euro immer auch Punkte in Flensburg vor. Ab 2014 wird diese Grenze auf 70 Euro angehoben. Eingetragen werden aber nur Punkte bei Verstößen die als verkehrsgefährdend eingestuft werden. Hierzu gehört unter anderem die Missachtung der Anschnallpflicht sowie das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung. Im Zuge der Neuregelung wird die Punkte-Höchstgrenze von 18 auf 8 gesenkt. Für Straftaten in Zusammenhang mit einem Führerscheinentzug gibt es automatisch drei Punkte. Bei Fahrten ohne Fahrerlaubnis gibt es zwei und bei anderen Ordnungswidrigkeiten einen Punkt. Vereinfachungen gibt es, was die Tilgungsregelung betrifft. Künftig führt eine neue Tat nicht mehr zur Verlängerung der Fristen für bereits bestehende Eintragungen. Stattdessen gibt es starre Fristen. Punkte für Ordnungswidrigkeiten werden dann nach drei Jahren und solche für Straftaten nach 5 Jahren wieder gelöscht.
Änderungen auch bei der KFZ-Versicherung
Rund die Hälfte aller zugelassenen Fahrzeuge werden für 2013 in eine neue Typklasse eingestuft. Der Grund liegt darin, dass erstmals auch das Alter der Fahrer sowie das des jüngsten Nutzers bei der Typklasse berücksichtigt werden. In der Typklasse spiegelt sich die Unfall- und Schadensbilanz jedes zugelassenen Automodells wieder. Sofern die Umstufung zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie führt, besitzen Autofahrer ein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann in diesem Fall mit einer Frist von vier Wochen ab Bekanntwerden der Erhöhung gekündigt werden. Nach einem kostenlosen Versicherungsvergleich können Autofahrer dann direkt zu einer günstigeren KFZ-Versicherung wechseln.