Articles in the Lexikon Category
Lexikon »
Der Begriff abweichende Halterschaft ist ein Begriff aus der KFZ-Versicherung. Er bezeichnet den Zustand, wenn der Versicherungsnehmer nicht mit Fahrzeughalter identisch ist. Ein Beispiel für einen abweichenden Halter wäre zum Beispiel, wenn Kinder ihr Fahrzeug über die Autoversicherung der Eltern versichern, um in den Genuss einer höheren Schadenfreiheitsklasse zu kommen. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass ein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Sofern die Versicherung dies anbietet, kann eine Autoversicherung auch für eine Person abgeschlossen werden, mit der der Versicherungsnehmer rechtlich überhaupt nichts zu tun hat.
Die Versicherungen gehen unterschiedlich mit dieser Tatsache um. …
Lexikon »
Der Begriff Alkohol am Steuer bezeichnet das Fahren eines Fahrzeuges nach vorherigem Alkoholgenuss. Betreffs der Folgen eines Fahrens mit Alkohol am Steuer muss zwischen der strafrechtlichen und der versicherungstechnischen Seite unterschieden werden. Strafrechtlich gesehen droht bereits ab einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille ein Entzug des Führerscheins für den Fall, dass der Fahrer Fahrauffälligkeiten zeigt. Ab einem Gehalt von 0,5 Promille wird der Führerschein für mindestens einen Monat eingezogen. Zudem droht ein Bußgeld ab 500 Euro und vier Punkte in der Verkehrssünderkartei. Bei einem Unfall erhöht sich die Geldstrafe entsprechend und …
Lexikon »
Direktversicherer sind Versicherungsunternehmen, die ihre Produkte (online) direkt an den Kunden vertreiben ohne das ein Vermittler dazwischengeschaltet ist. So verzichten diese auf ein verbreitetes Filialnetz. Es werden für den Vertrieb auch keine Außendienstmitarbeiter oder Versicherungsvertreter eingesetzt. Der Verkauf der Leistungen erfolgt hauptsächlich über das Internet. Zudem ist die Kommunikation zumeist auch via Telefon, E-Mail oder per Fax möglich.
Der Vorteil liegt in den fehlenden Abschluss- und Betreuungskosten. Aus diesem Grund können Leistungen von Direktversicherern in der Regel günstiger angeboten werden, als bei Versicherungsunternehmen die mit einem großen Netz an Außendienstmitarbeitern …
Lexikon »
Die Deckungssumme ist die in einem Versicherungsvertrag vereinbarte Summe, bis zu der ein Schaden von der Versicherung übernommen wird. Bei einigen Versicherungen ist es auch möglich, eine unbegrenzte Deckung zu vereinbaren.
Es wird hierbei in Schadenversicherungen und Summenversicherungen unterschieden. Zur Schadenversicherung zählt beispielsweise die Haftpflicht-, Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Hier steht ein bestimmtes Deckungskapital zur Verfügung, bis zu dem die Versicherung in einem versicherten Schadensfall Leistungen zu erbringen hat. Die Deckungssumme bezieht sich immer auf das jeweilige Schadensereignis. Bei der Summenversicherung wie zum Beispiel einer Lebensversicherung oder die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt die Versicherung …
Lexikon »
Viele Versicherungen gewähren Angehörigen bestimmter Berufsgruppen einen Rabatt. Ein bekannter Berufsgruppenrabatt ist zum Beispiel der Beamtenrabatt bei verschiedenen Sachversicherungen. Dieser wird für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes gewährt. Zudem wird in der Autoversicherung für verschiedene andere Berufsgruppen ebenfalls ein Rabatt eingeräumt. Dabei kann jede KFZ-Versicherung selbst festlegen, für welche Berufsgruppen sie einen Berufsgruppenrabatt gewähren möchte. Welche dies sind, wird in den Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung festgelegt.
Maßgeblich ist dabei immer der Hauptberuf des Versicherungsnehmers. Eine eventuell ausgeführte Nebentätigkeit zählt hierfür nicht. Zudem darf das Fahrzeug in den meisten Fällen dann …
Lexikon »
Als Bagatellschaden wird ein Unfallschaden an einem Fahrzeug bezeichnet, der einen bestimmten Wert nicht überschreitet. Im Allgemeinen geht man davon aus, dass ein Schaden bis zu 700 Euro als Bagatellschaden bezeichnet wird. In Deutschland gilt dies für rund 70 Prozent aller Verkehrsunfälle. Bagatellschäden sind zum Beispiel kleinere Lackkratzer, Dellen oder ein beschädigtes Rücklicht. Bagatellschäden müssen auch von einem Laien einwandfrei als solche erkennbar sein. In solchen Fällen ist es nicht notwendig, einen Gutachter zur Bestimmung der Schadenshöhe hinzuziehen. Zum einen kommen die Versicherungen oftmals nicht für die Kosten eines selbst …
Lexikon »
Viele Versicherungen gewähren Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes einen Rabatt auf die Versicherungsprämien. Der Beamtenrabatt wird dabei auch oft als Beamtentarif oder einfach als Tarif B bezeichnet. Grund für den Rabatt ist, dass Versicherungen die Berufsgruppe der Beamten und der ihnen gleichgestellten Berufsgruppen als Personengruppe mit einem verminderten Schadensrisiko ansieht. Gewährt wird der Beamtenrabatt in aller Regel bei Sachversicherungen wie zum Beispiel der KFZ-Versicherung oder der Hausratversicherung.
Ob ein solcher Rabatt gewährt bestimmen die Versicherungen selbst, einen gesetzlichen Anspruch hierauf gibt es nicht. Wird jedoch ein Rabatt für Beamte angeboten, …
Lexikon »
Die Direktregulierung ist eine Sonderform der Regulierung von Schäden durch eine Versicherung. Sie findet vor allem bei der KFZ-Versicherung Anwendung. Kommt es zu einem Schadensfall, übernimmt zunächst die Versicherung des Geschädigten die Kosten. Im Nachhinein erstattet dann die Versicherung des Unfallverursachers die entstandenen Kosten direkt an die Versicherung des Geschädigten. Der Vorteil liegt darin, dass der Geschädigte nicht warten muss, bis die Versicherung des Verursachers den Fall geprüft und bearbeitet hat. Dies ist besonders bei Unfällen im Ausland vorteilhaft, da in solchen Fällen eine Bearbeitung zumeist sehr lange dauert.
In vielen …
Lexikon »
Begleitetes Fahren ist der juristische Ausdruck für eine Sonderregelung, die umgangssprachlich auch als “Führerschein mit 17″ bezeichnet wird. Ursprünglich war begleitetes Fahren ein Modellversuch des Landes Niedersachsen. Seit dem 01.01.2011 ist das begleitete Fahren gesetzliches Dauerrecht in der gesamten Bundesrepublik. Die einzelnen Bestimmungen sind im § 6e des STVG geregelt.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Die Führerscheinausbildung kann frühestens mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Auf Antrag kann dann der Führerschein bereits mit 17 erworben werden und …