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Von einem Vermögensschaden spricht man, wenn es zu einem Schaden an fremden Vermögen kommt, ohne das ein Sach- oder Personenschaden vorliegt. Es werden zwei verschiedene Arten von Vermögensschäden unterschieden. Zum einen sind dies die echten und zum anderen die unechten Vermögensschäden. Von einem echten Vermögensschaden spricht man, wenn der Schaden am Vermögen nicht aufgrund vorausgegangenen Personen- oder Sachschadens eingetreten ist. Dagegen ist für unechte Vermögensschäden ein Personen- oder Sachschaden ursächlich verantwortlich. Für echte Vermögensschäden besteht bei der KFZ-Haftpflichtversicherung eine gesetzliche Deckung von 50000 Euro. Der Versicherungsnehmer kann auf Wunsch jedoch …
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Beim Zweitwagen handelt es sich um ein Fahrzeug, die ein Versicherungsnehmer zusätzlich zu seinem Erstwagen zulässt. Damit ein Fahrzeug als Zweitwagen gilt, muss es entweder auf den Versicherungsnehmer selbst oder auf dessen Partner zugelassen werden. Wie ein Zweitwagen bei der Versicherung eingestuft wird, kann diese selbst festlegen. Bei manchen Versicherungen erfolgt die Einstufung generell in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 mit 125 Prozent. Verschiedene Versicherungen gewähren allerdings auch günstigere Einstufungen. Diese können von der Schadenfreiheitsklasse 2 mit 85 Prozent bis zur selben Einstufung wie beim Erstwagen reichen.
Das Zweitfahrzeug muss nicht zwingend bei …
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Mit einem Versicherungsantrag drückt eine Person den Wunsch aus, bei einer Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Dies muss nicht automatisch bedeuten, dass es auch zu einem Versicherungsvertrag kommt. Der Versicherer kann den Versicherungsantrag auch ablehnen, weil darin beispielsweise falsche Angaben gemacht wurden.
Zustande kommt ein Versicherungsvertrag erst, wenn die Versicherung den Antrag auch angenommen hat. In diesem Fall erhält der Kunde von der Versicherung eine Versicherungspolice ausgehändigt. Da der Gesetzgeber in Deutschland eine KFZ-Haftpflicht zwingend vorschreibt, erhält der Versicherungsnehmer mit Abgabe des Antrags eine sogenannte vorläufige Deckung. Diese gilt solange, bis …
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Bei der Zulassungsbescheinigung handelt es sich um eine amtliche Urkunde für die Zulassung eines Fahrzeuges zum öffentlichen Straßenverkehr. Mithilfe der Zulassungsbescheinigung kann sowohl das Fahrzeug anhand der Fahrzeug-Identifikationsnummer und des Kennzeichens, wie auch der Halter und Eigentümer identifiziert werden.
Zum 01. Oktober 2005 wurde in Deutschland die neue zweiteilige Zulassungsbescheinigung eingeführt. Grund für die Umstellung ist eine Richtlinie der Europäischen Union, nach der die Bescheinigungen EU weit vereinheitlicht wurden. Zudem sollte eine erhöhte Sicherheit vor Fälschungen erreicht werden. Mit dem Teil 1 wurde der bis dahin vorhandene Fahrzeugschein ersetzt und mit …
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Als Versicherungsnehmer gilt immer die Person, die einen Versicherungsvertrag abschließt. Dabei muss die Person des Versicherungsnehmers nicht unbedingt mit der Person des Fahrzeughalters identisch sein. So kann zum Beispiel auch der Ehepartner des Versicherungsnehmers eingetragen werden.
Der Versicherungsnehmer hat in Bezug auf den Versicherungsvertrag bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber dem Versicherer. Zu den Pflichten gehören dem pünktlichen Zahlen der Beiträge unter anderem auch das er im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße Angaben macht und Änderungen während der Laufzeit der Versicherung bekannt gibt. Bei einem Verstoß droht dem Versicherungsnehmer eine entsprechende Vertragsstrafe durch die …
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Die KFZ-Versicherung hat kein festgelegtes Versicherungsende, auch wenn die Laufzeit generell ein Jahr beträgt. Erfolgt keine Kündigung des Versicherungsnehmers zum Ende der Laufzeit verlängert sich die KFZ-Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. In den meisten Fällen kann eine KFZ-Versicherung zum 30. November eines jeden Jahres gekündigt werden. Das Versicherungsende wäre dann der 31. Dezember. Bei einigen Versicherern besteht auch ein unterjähriges Ende der Laufzeit. Der Versicherungsnehmer kann dies aus der entsprechenden Versicherungspolice entnehmen.
Wird das versicherte Fahrzeug verkauft oder verschrottet führt dies automatisch zum Versicherungsende. Kommt es zu einer Beitragserhöhung …
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Mit Zulassung wird die Erlaubnis bezeichnet, mit einem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Gleichzeitig bezeichnet Zulassung auch das Verfahren, das zum Erhalt der Erlaubnis führt. Die Zulassung wird von der örtlichen Zulassungsstelle erteilt. In den meisten Fällen befindet sich diese beim betreffenden Landratsamt. Beantragen kann die Zulassung nur der künftige Fahrzeughalter oder eine per Vollmacht beauftragte Person.
Damit ein Fahrzeug zugelassen werden kann, müssen bei der Zulassungsstelle verschieden Unterlagen vorgelegt werden. Zum einen wird der Personalausweis oder ein Reisepass mit der zugehörigen Meldebescheinigung benötigt. Als Nachweis, dass für das zuzulassende …
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Wer seine Versicherung wechseln möchte, muss zunächst den Versicherungsvertrag bei seiner bisherigen Versicherung kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist immer mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Versicherungszeitraums möglich. In den meisten Fällen fällt das Ende der Laufzeit auf das Jahresende. Das bedeutet, dass die Kündigung spätesten zum 30. November des Jahres erfolgen muss. Der Versicherungsnehmer kann die jeweilige Laufzeit aus seiner Versicherungspolice entnehmen. Im Falle von Erhöhungen des Basisbetrages, bei einem Fahrzeugwechsel sowie nach einer Schadenregulierung besteht zudem ein Sonderkündigungsrecht. Ein Versicherungswechsel ist dann sofort möglich.
Kommt es zu …
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Über den Zentralruf der Autoversicherer können Geschädigte die Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners erfahren, falls diese nicht bekannt ist. Hierzu reicht die Angabe des amtlichen Kennzeichens sowie des Tages, an dem sich der Schaden ereignet hat.
Für den Zentralruf der Autoversicherer gilt ab dem 1. Juni 2013 die gebührenfreie Rufnummer 0800-2502600. Die alte 0180- Rufnummer entfällt. Anrufer aus dem Ausland, die die 0800er-Nummer nicht wählen können, erreichen den Zentralruf über den Anschluss +49-40-300 330 300.
Über den Zentralruf der Autoversicherer lässt sich nach einem Verkehrsunfall direkt vor Ort die Versicherung des Unfallgegners …
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Die vorläufige Deckung ist ein Begriff aus der KFZ-Haftpflichversicherung. Sie gilt für den Zeitraum zwischen Abschluss des Vertrages und der endgültigen Annahme durch die Versicherungsgesellschaft und der Versendung des Versicherungsscheins an den Kunden. Als Nachweis das eine vorläufige Deckung gewährt wurde, erhält der Versicherungsnehmer von der Versicherung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVb). Diese wird benötigt, um das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden.
Geregelt ist die vorläufige Deckung im Pflichtversicherungsschutzgesetz, diese gilt ausschließlich für die KFZ-Haftpflichversicherung. Soll auch eine Voll- oder Teilkasko von Beginn an gelten, muss dies separat mit der Versicherung …
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Der Begriff Zeitwert bezeichnet den aktuellen Wert eines Fahrzeugs. Um diesen zu ermitteln, werden ausgehend vom Neuwert alle Wertminderungen abgezogen und gleichzeitig eventuelle Wertsteigerungen dazugerechnet. Wertminderungen ergeben sich unter anderem aus dem Alter des Fahrzeugs sowie vorhandener Verschleißerscheinungen und Spuren des Gebrauchs. Wertsteigerungen können sich aus Reparaturen ergeben, wenn dabei alte Teile durch neue ersetzt werden.
Um den Zeitwert eines Fahrzeugs zu ermitteln, kann man eine Werkstatt oder einen Autohändler aufsuchen. Mittlerweile gibt es auch im Internet verschiedene Anbieter, die anhand bestimmter Daten den Zeitwert eines Wagens ermitteln. Wer nur …
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Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Entschädigungshöhe, die eine Versicherung bei Verlust oder Zerstörung eines Fahrzeuges erstattet. Gemeint ist damit der Preis eines gebrauchten Fahrzeuges desselben Typs mit einer identischen Ausstattung wie das zu ersetzende Auto. Das Problem ist, dass gerade Neuwagen sehr schnell an Wert verlieren. Versicherungen sind jedoch gesetzlich nur dazu verpflichtet, bei einem Diebstahl oder Totalschaden den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
Um hier einem finanziellen Verlust zu entgehen, empfiehlt es sich für Besitzer von Neuwagen, im Versicherungsvertrag eine Neupreisentschädigung zu vereinbaren. Durch eine solche Option erhält der Versicherungsnehmer den Neupreis des …
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Der Versicherungsnehmer hat das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages, diesen zu widerrufen. Der Versicherer ist dazu verpflichtet, den Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht schriftlich zu informieren. Der Versicherte bestätigt mit seiner Unterschrift im Versicherungsvertrag, dass er von seinem Widerrufsrecht Kenntnis genommen hat. Für den Fall, dass keine Belehrung erfolgt, ergibt sich daraus ein unbegrenzter Zeitraum, in dem der Versicherungsnehmer den Vertrag widerrufen kann. Der Versicherte muss einen entsprechenden Widerruf ebenfalls schriftlich bei der betreffenden Versicherung einreichen.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht nur Privatpersonen zu. Wer als Unternehmer eine …
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Die Versicherungsunternehmen definieren für die Berechnung ihrer Beiträge unterschiedliche Faktoren die einen Einfluss auf das Risiko eines Schadens haben. Diese werden dann bei einer Berechnung der Prämie zugrunde gelegt. Welche Risikofaktoren eine Versicherung anwendet, ist ihr selbst überlassen, aus diesem Grunde lohnt ein genauer Vergleich vor Abschluss einer Autoversicherung.
Bei den Risikofaktoren lässt sich unterscheiden ob diese auf das Fahrzeug oder auf den Versicherungsnehmer bezogen sind. Zudem wird noch zwischen objektiven und subjektiven Faktoren unterschieden. Während ein subjektiver Faktor nicht direkt zu erkennen ist, ist ein objektiver Risikofaktor offensichtlich. Ein …
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Eine Ruheversicherung kann beantragt werden, wenn ein Fahrzeug für einen Zeitraum von zwei Wochen bis zu einem Jahr stillgelegt werden soll. Der Versicherungsnehmer wird dann für diesen Zeitraum von der Zahlung der Beiträge befreit, erhält aber trotzdem weiterhin den Versicherungsschutz. Eine Ruheversicherung ist besonders für Inhaber von Saisonkennzeichen interessant. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt wird. Zudem darf der Wagen auch nicht außerhalb des vorher genannten Abstellraumes genutzt werden.
Während der Ruheversicherung gelten die Leistungen der Haftpflichtversicherung und der Teilkaskoversicherung in bestimmten Umfang weiter. Wie groß …