Berufsgruppenrabatt
Viele Versicherungen gewähren Angehörigen bestimmter Berufsgruppen einen Rabatt. Ein bekannter Berufsgruppenrabatt ist zum Beispiel der Beamtenrabatt bei verschiedenen Sachversicherungen. Dieser wird für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes gewährt. Zudem wird in der Autoversicherung für verschiedene andere Berufsgruppen ebenfalls ein Rabatt eingeräumt. Dabei kann jede KFZ-Versicherung selbst festlegen, für welche Berufsgruppen sie einen Berufsgruppenrabatt gewähren möchte. Welche dies sind, wird in den Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung festgelegt.
Maßgeblich ist dabei immer der Hauptberuf des Versicherungsnehmers. Eine eventuell ausgeführte Nebentätigkeit zählt hierfür nicht. Zudem darf das Fahrzeug in den meisten Fällen dann nur von dem Versicherungsnehmer gefahren werden. Die Versicherung kann verlangen, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung einen Arbeitgebernachweis vorlegt. Sollte sich der Beruf des Versicherungsnehmers ändern, ist er verpflichtet, dies umgehend seiner Versicherung zu melden. Unterlässt er dies, droht neben einer Vertragsstrafe zudem der Verlust des Versicherungsschutzes.