Home » Lexikon

Beamtenrabatt

7 August 2011 No Comment

Viele Versicherungen gewähren Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes einen Rabatt auf die Versicherungsprämien. Der Beamtenrabatt wird dabei auch oft als Beamtentarif oder einfach als Tarif B bezeichnet. Grund für den Rabatt ist, dass Versicherungen die Berufsgruppe der Beamten und der ihnen gleichgestellten Berufsgruppen als Personengruppe mit einem verminderten Schadensrisiko ansieht. Gewährt wird der Beamtenrabatt in aller Regel bei Sachversicherungen wie zum Beispiel der KFZ-Versicherung oder der Hausratversicherung.

Ob ein solcher Rabatt gewährt bestimmen die Versicherungen selbst, einen gesetzlichen Anspruch hierauf gibt es nicht. Wird jedoch ein Rabatt für Beamte angeboten, haben die Angestellten des öffentlichen Dienstes ebenfalls einen Anspruch auf die Ermäßigung. Die Höhe des Rabattes liegt je nach Versicherung zwischen fünf und zehn Prozent. Bei Abschluss der Versicherungsnehmer muss der Versicherungsnehmer der Versicherung gegenüber nachweisen, dass er Beamter bzw. Angestellter des öffentlichen Dienstes ist.

Stimmen Sie ab! Bisher noch keine Bewertung
Loading ... Loading ...

Comments are closed.