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Autoversicherung zahlt bei Vandalismus nicht immer

23 Oktober 2012 No Comment

Wird ein Fahrzeug mutwillig beschädigt, so ist der Täter in vielen Fällen nicht zu ermitteln. In diesem Fall erhalten Autofahrer den Schaden nur dann ersetzt, wenn sie für den Wagen eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Auf diesen Umstand hat die “Monatsschrift für Deutsches Recht” vor Kurzem unter Berufung ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes hingewiesen.

Schutz auch bei Diebstahl eingeschränkt

Die Haftpflichtversicherung kommt für durch Vandalismus entstandene Schäden grundsätzlich nicht auf. Auch bei einer bestehenden Teilkaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer so gut wie keinerlei Erstattung des Schadens erwarten. Dies gilt auch dann, wenn der entstandene Schaden auf einen Diebstahl zurückzuführen ist. Wird beispielsweise das Fahrzeug nach einem gescheiterten Diebstahl aus Frust beschädigt, so zählt dies als Vandalismus und wird nicht durch eine bestehende Teilkaskoversicherung ersetzt. Übernommen werden durch die Teilkasko nur solche Schäden, die in unmittelbaren Zusammenhang mit einem Diebstahl stehen wie beispielsweise ein beschädigtes Türschloss.

Wann springt die Teilkasko ein?

Von der Teilkaskoversicherung werden unter anderem Glasbruchschäden ersetzt. Dazu übernimmt die Teilkasko einen Schaden nach einer Brandstiftung. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug komplett abbrennt und so ein Totalschaden entsteht. Wer also eine Teilkaskoversicherung besitzt, erhält den Zeitwert eines abgebrannten Autos ersetzt, nicht aber den eines zertrümmerten Autos. In einer Vollkaskoversicherung ist automatisch auch eine Teilkasko enthalten, sodass der Schaden unabhängig von der Entstehung von der Versicherung übernommen wird. Abgerechnet wird dann je nach der Schadensart. Wir der Schaden durch die Teilkasko übernommen, so bleibt der Schadensrabatt der Vollkasko unverändert bestehen. In jedem Falle fällig wird aber die beim Vertragsabschluss vereinbarte Selbstbeteiligung.

Höherstufung bei der Vollkaskoversicherung

Doch auch wer eine Vollkaskoversicherung besitzt, muss nach einem durch Vandalismus entstandenen Schaden mit höheren Kosten rechnen. Wird der Schaden durch die Versicherung reguliert, droht neben einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse auch eine höhere Selbstbeteiligung. Viele Autofahrer melden einen Schaden deshalb nicht an ihre Versicherung, sondern begleichen diesen selbst. Den besten Schutz vor einem Schaden bietet deshalb nach wie vor eine diebstahlsicherer Garage. Zumal die Versicherer dies auch noch mit einem attraktiven Rabatt beim Abschluss einer Kaskoversicherung belohnen. Wer sein Fahrzeug über Nacht in einer Garage abstellt, kann je nach Anbieter mit einem Preisnachlass von bis zu 15 Prozent rechnen. Besonders empfehlenswert sind dabei sogenannte Betonfertiggaragen. Bei einer Größe von weniger als 30 Kubikmetern wird oftmals keine Genehmigung benötigt und der Aufbau ist zumeist innerhalb eines Tages erledigt.

Vollkasko oftmals günstiger

Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfiehlt sich in jedem Fall für die Versicherung eines Neuwagens. Oftmals lohnt sich diese jedoch, auch wenn es um die Versicherung von älteren Fahrzeugen geht. Denn was viel nicht wissen, eine Vollkaskoversicherung ist in vielen Fällen sogar günstiger als eine Teilkasko. Dies liegt in erster Linie am vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt. Dieser wird nämlich ausschließlich bei der Vollkasko berücksichtigt. Da die Teilkasko lediglich Schäden nach einem elementaren Ereignis übernimmt spielt der Schadenfreiheitsrabatt hier keine Rolle. Wer also eine Teilkasko abschließen möchte sollte in jedem Falle überprüfen, ob es zum gleichen Preis nicht auch eine Vollkasko gibt. Mit dem kostenlosen Versicherungsvergleich lassen sich die aktuellen Tarife sowohl der Teil- wie auch der Vollkasko und Haftpflichtversicherung innerhalb weniger Augenblicke direkt miteinander vergleichen. Aufgrund der großen Unterschiede bei den Prämien sind durchaus Einsparungen von mehreren Hundert Euro pro Jahr möglich.

Wichtige Optionen bei der Vollkasko

Damit im Versicherungsfall auch der bestmögliche Schutz besteht, sollten Autofahrer beim Abschluss der Vollkasko auf einige Punkte achten. So kommt es neben dem Preis vor allem auch auf die jeweiligen Leistungen und Vertragsbedingungen an. So sollte die Versicherung in jedem Fall auch durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden komplett übernehmen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Assekuranz in ihren Vertragsbedingungen ausdrücklich auf die “Einrede bei grober Fahrlässigkeit” verzichtet. Als grob fahrlässig gilt beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel oder das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung.

Bei der Versicherung von Neuwagen sollte zudem auf einen Neuwertzusatz geachtet werden. Durch diesen übernimmt der Versicherer bei einem Diebstahl oder Totalschaden nicht nur den aktuellen Zeitwert, sondern den kompletten Neuwert des Wagens. Der Neuwertzusatz gilt je nach Versicherung zwischen 3 Monaten und 2 Jahren.

Bei der Vollkasko sparen

Einsparungsmöglichkeiten bietet beispielsweise die Vereinbarung einer Werkstattbindung. Der Kunde verpflichtet sich dabei, eine anfallende Reparatur ausschließlich in einer durch die Versicherung autorisierten Werkstatt durchführen zu lassen. Im Gegenzug räumt diese einen Rabatt von bis zu 20 Prozent ein. Dazu lassen sich auch durch den Abschluss einer Selbstbeteiligung Kosten einsparen.

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