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Auf versteckte Preiserhöhungen achten

22 Oktober 2012 No Comment

Autofahrer müssen 2013 mit höheren Prämien bei der Autoversicherung rechnen. Viele Versicherungsgesellschaften haben angekündigt, erstmals nach 7 Jahren wieder die Beiträge erhöhen zu wollen. Das Problem dabei: Oftmals sind Prämienerhöhungen auf den ersten Blick gar nicht zu erkennen. Autofahrer sollten deshalb ihre Beitragsrechnung genau unter die Lupe nehmen.

Beitragserhöhungen oftmals nicht zu erkennen

Kommt es zu einer Beitragserhöhung, so besitzen Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann in diesem Fall mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Um von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, ist zunächst einmal wichtig, eine Beitragserhöhung überhaupt zu bemerken. Denn in vielen Fällen verändert sich der Jahresbeitrag gar nicht oder wird sogar günstiger. Grund hierfür kann unter anderem die Einstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse oder eine Änderung bei der Typ- bzw. Regionalklasse sein. Da der Kunde effektiv nicht mehr zahlt, übersieht er oftmals, dass die Versicherung den Beitrag erhöht hat.

Auf den Vergleichsbeitrag achten

Um durchgeführte Preiserhöhungen für den Kunden klarer zu machen, sind die Versicherungen verpflichtet auf der Beitragsrechnung immer den sogenannten Vergleichsbeitrag angeben. Der Vergleichsbeitrag gibt an, wie hoch die Prämie mit der günstigeren Schadenfreiheitsklasse wäre, wenn alle anderen Faktoren gleich geblieben wären. Ist der Vergleichsbeitrag geringer als die tatsächlich zu zahlende Prämie, so liegt eine Prämienerhöhung seitens der Versicherung vor und der Vertrag kann vorzeitig gekündigt werden. Viele Versicherungen weisen den Vergleichsbeitrag jedoch nicht sichtbar aus, sondern verstecken diesen im Kleingedruckten.

Wann das Sonderkündigungsrecht gilt

Das Sonderkündigungsrecht gilt generell bei allen Preiserhöhungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Grundprämie erhöht wurde oder ob sich Typ- bzw. Regionalklasse geändert haben. Einzige Ausnahme ist die Veränderung der Regionalklasse aufgrund eines Umzuges des Versicherungsnehmers. In diesem Fall kann der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt werden. Neben einer Erhöhung der Prämie gibt es noch Gründe für eine Sonderkündigung.

Autoversicherung nach Schadensfall kündigen

Wer bei seiner Versicherung einen Schaden reguliert hat, kann den Vertrag anschließend ebenfalls mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Dabei gilt das Sonderkündigungsrecht sowohl für den Versicherungsnehmer wie auch die Gesellschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Assekuranz den Schaden auch tatsächlich erstattet oder die Regulierung ganz bzw. teilweise abgelehnt hat. Die Kündigungsfrist von vier Wochen beginnt, sobald die Schadensbearbeitung durch die Versicherung abgeschlossen ist. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag entweder per sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Zu beachten ist jedoch, dass bei einer sofortigen Kündigung noch für das gesamte Versicherungsjahr die Beiträge bezahlt werden müssen.

Autoversicherung richtig kündigen

Die Kündigung der Autoversicherung muss immer schriftlich erfolgen. Dabei muss im Kündigungsschreiben der Grund für die Kündigung benannt werden. Es ist zu empfehlen die Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein zu senden. So können Versicherungsnehmer genau nachweisen, wann das Kündigungsschreiben bei der Assekuranz eingegangen ist. Zur Wahrung der Frist kommt es immer auf den pünktlichen Eingang der Kündigung an. Das rechtzeitige Absenden reicht dagegen zur Einhaltung der Kündigungsfrist nicht aus.

Im Falle eines Fahrzeugwechsels kann die Versicherung ohne Kündigung ebenfalls gewechselt werden. Die Versicherungsgesellschaft wird in diesem Fall direkt durch die Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert. Es ist jedoch sinnvoll die Versicherung zusätzlich nochmals mit einem Schreiben über die Abmeldung in Kenntnis zu setzen.

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