Ummeldung
Eine Ummeldung wird immer dann durchgeführt, wenn der Fahrzeughalter einen Wohnsitzwechsel vornimmt oder wenn das Fahrzeug auf einen neuen Halter zugelassen wird. Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb desselben Landkreises werden lediglich die Daten zur neuen Adresse des Fahrzeughalters eingetragen. Zieht der Halter in einen neuen Landkreis, ist zusätzlich die Ausstellung von neuen Kennzeichen erforderlich. Des Weiteren erfolgt er Eintrag eines neuen Halters in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemaliger Fahrzeugbrief). Dies geschieht unerheblich davon, dass es sich dabei die gleiche Person handelt.
Erfolgt die Ummeldung auf einen neuen Fahrzeughalter, ähnelt das Verfahren dem einer Neuanmeldung. Um die Ummeldung durchführen zu können, muss der neue Fahrzeughalter eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vorlegen, als Nachweis das eine Haftpflichtversicherung vorliegt. Für den Fall, dass der neue Halter aus demselben Landkreis kommt, können die bestehenden Kennzeichen auf Wunsch auch übernommen werden.