Zulassungsbescheinigung
Bei der Zulassungsbescheinigung handelt es sich um eine amtliche Urkunde für die Zulassung eines Fahrzeuges zum öffentlichen Straßenverkehr. Mithilfe der Zulassungsbescheinigung kann sowohl das Fahrzeug anhand der Fahrzeug-Identifikationsnummer und des Kennzeichens, wie auch der Halter und Eigentümer identifiziert werden.
Zum 01. Oktober 2005 wurde in Deutschland die neue zweiteilige Zulassungsbescheinigung eingeführt. Grund für die Umstellung ist eine Richtlinie der Europäischen Union, nach der die Bescheinigungen EU weit vereinheitlicht wurden. Zudem sollte eine erhöhte Sicherheit vor Fälschungen erreicht werden. Mit dem Teil 1 wurde der bis dahin vorhandene Fahrzeugschein ersetzt und mit Teil 2 der Fahrzeugbrief. Für alle vor 2005 zugelassenen Fahrzeuge behalten Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief weiterhin ihre Gültigkeit. Erst wenn aufgrund eines Halterwechsels oder eines Umzugs eine Neuausstellung erforderlich wird, werden die beiden Dokumente gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht.