Versicherungswechsel
Wer seine Versicherung wechseln möchte, muss zunächst den Versicherungsvertrag bei seiner bisherigen Versicherung kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist immer mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Versicherungszeitraums möglich. In den meisten Fällen fällt das Ende der Laufzeit auf das Jahresende. Das bedeutet, dass die Kündigung spätesten zum 30. November des Jahres erfolgen muss. Der Versicherungsnehmer kann die jeweilige Laufzeit aus seiner Versicherungspolice entnehmen. Im Falle von Erhöhungen des Basisbetrages, bei einem Fahrzeugwechsel sowie nach einer Schadenregulierung besteht zudem ein Sonderkündigungsrecht. Ein Versicherungswechsel ist dann sofort möglich.
Kommt es zu einem Versicherungswechsel übermittelt die vorherige Versicherung dem neuen Versicherer eine Versichererwechselbescheinigung (VWB). Zudem gibt sie Auskunft über die in der Versicherungszeit angefallenen Schäden. Die aktuelle Schadenfreiheitsklasse bleibt auch nach einem Versicherungswechsel unverändert bestehen. Durch das Vorzeigen der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVb) bei der Zulassungsstelle wird auch diese über den Wechsel der Versicherung informiert.