Ruheversicherung
Eine Ruheversicherung kann beantragt werden, wenn ein Fahrzeug für einen Zeitraum von zwei Wochen bis zu einem Jahr stillgelegt werden soll. Der Versicherungsnehmer wird dann für diesen Zeitraum von der Zahlung der Beiträge befreit, erhält aber trotzdem weiterhin den Versicherungsschutz. Eine Ruheversicherung ist besonders für Inhaber von Saisonkennzeichen interessant. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt wird. Zudem darf der Wagen auch nicht außerhalb des vorher genannten Abstellraumes genutzt werden.
Während der Ruheversicherung gelten die Leistungen der Haftpflichtversicherung und der Teilkaskoversicherung in bestimmten Umfang weiter. Wie groß dieser ist, kann im 5 Abs. 2 der allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) nachgelesen werden. Ist die Stilllegung beendet, läuft die KFZ-Versicherung automatisch so weiter wie vor der Stilllegung.