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Rabattübertragung

12 August 2011 No Comment

Bei den meisten Versicherungen ist es möglich, die im Laufe der Jahre erhaltenen Schadenfreiheitsrabatte auf eine ander Person zu übertragen. Eine solche Rabattübertragung ist jedoch nur für den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner, einen Verwandten ersten Grades oder bei juristischen Personen möglich.

Möchte der Versicherungsnehmer nach Abmeldung seines Fahrzeuges eine Rabattübertragung vornehmen, so muss er dies schriftlich an die Versicherung mitteilen. Die Rabattübertragung muss innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Vertragsbeendigung des bisherigen Rabattinhabers erfolgen. Eine Rückübertragung des Rabattes ist danach nicht mehr möglich. Zudem gilt zu beachten, dass nur soviel schadenfreie Jahre übertragen werden können, wie sie der Rabattempfänger auch selbst hätte erfahren können. So ist es beispielsweise nicht möglich 30 schadenfreie Jahre auf eine Person zu übertragen, die erst seit zehn Jahren einen Führerschein besitzt. Neben dem Nachweis, wie lange ein Führerschein vorhanden ist, muss der Rabattempfänger zudem nachweisen, dass er das Fahrzeug auch vorher schon regelmäßig genutzt hat.

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