Neuzulassung
Ohne amtliche Zulassung der Behörden darf kein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden. Mit der Neuzulassung ist gemeint, dass ein Fahrzeughalter ein Fahrzeug das erste Mal auf seinen Namen zulässt. Dabei kann es sich sowohl um einen Neuwagen, wie auch um einen Gebrauchtwagen handeln. Um eine Neuzulassung durchführen zu können, muss der Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle bestimmte Unterlagen vorlegen.
Bei der Zulassung eines Neuwagens sind dies die elektronische Versicherungsbestätigung (ehemals Deckungskarte), der Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief) und die Bankverbindung, damit die KFZ-Steuer eingezogen werden kann. Für die Neuzulassung eines Gebrauchtwagens ist zusätzlich noch die Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein), die Bescheinigung der Abgasuntersuchung (AU), die Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU) sowie eine Abmeldebescheinigung für den Fall, dass das Fahrzeug zuvor abgemeldet war. Seit dem 01.03.2007 darf ein Fahrzeug nur noch am Hauptwohnsitz zugelassen werden, davor war auch eine Zulassung am Zweitwohnsitz möglich.