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Nachhaftung

11 August 2011 No Comment

Die Nachhaftung beschreibt eine Verpflichtung der Versicherungsgesellschaft bei der KFZ-Haftpflichtversicherung. Durch die Abmeldung eines Fahrzeuges ist auch der Versicherungsvertrag für das Fahrzeug automatisch beendet. Die Versicherung ist jedoch verpflichtet, noch bis zu 4 Wochen nach der Abmeldung zu haften.

Gründe für die Abmeldung können beispielsweise ein Fahrzeugwechsel oder auch eine Kündigung sein, die von der Versicherung ausgesprochen wurde, weil der Versicherungsnehmer keine Beiträge mehr bezahlt hat. Eine weitere Möglichkeit ist die Verschrottung des versicherten Fahrzeuges. Die Versicherungsgesellschaft ist dazu verpflichtet, gegenüber dem Versicherungsnehmer noch mindestens für 4 Wochen zu haften. Grund für die Nachhaftung Regelung ist die Tatsache, dass auch nach der Abmeldung noch Schäden auftreten können, die erst verspätet festgestellt wurden.

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