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Punkte in Flensburg

11 August 2011 No Comment

Mit “Punkte in Flensburg” ist das Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gemeint. Für Verstöße des Autofahrers werden im Verkehrszentralregister Punkte eingetragen. Die Anzahl richtet sich danach, wie schwerwiegend ein Verstoß ist. Bei Begehen einer Ordnungswidrigkeit sind dies zwischen 1 und 4 Punkten. Wenn nachweißlich eine Straftat im Straßenverkehr begangen wird, ist die Punktevergabe entsprechend höher. In diesen Fällen erhält der Autofahrer 5-7 Punkte eingetragen. Es gilt natürlich auch Verstöße, bei denen keine Punkte vergeben werden. Dies sind Verwarnungen mit einem Bußgeld bis zu 35 Euro. Auch bei Vergehen im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Bei Vorhandensein von 14-17 Punkten erfolgt die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Beim Erreichen von 18 Punkten erfolgt dann ein Führerscheinentzug. Durch die freiwillige Teilnahme an einer MPU können zwei Punkte abgebaut werden.

Einige Versicherungsgesellschaften gewähren Rabatte, wenn der Versicherungsnehmer keine Punkte in Flensburg eingetragen hat. Die Versicherer gehen davon aus, dass der Fahrer dann sicherer fährt und die Gefahr eines Unfalls dadurch geringer ist. Um einen solchen Rabatt zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer einen entsprechenden Auszug aus seinem Verkehrszentralregister vorlegen.

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