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Partnerrabatt

11 August 2011 No Comment

Ein Partnerrabatt ist eine Vergünstigung im Bereich der KFZ-Versicherungen. Wird ein Fahrzeug nur vom Versicherungsnehmer und einem namentlich bestimmten Partner genutzt, gewähren verschiedene Versicherungen hierfür einen Partnerrabatt. Der Versicherungsnehmer kann entweder seinen Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner in den Versicherungsvertrag eintragen lassen.

Die Versicherungsgesellschaften gehen davon aus, dass es zu weniger Unfällen kommt, wenn nur zwei Personen ein Fahrzeug nutzen. Natürlich dürfen in Notsituationen auch wie Fahrten zum Krankenhaus auch dritte Personen das Fahrzeug bewegen. Auch Probefahrten von Mitarbeitern einer Autowerkstatt sind jederzeit möglich. Wie bei anderen Rabatten kann es auch beim Partnerrabatt zu Vertragsstrafen kommen, wenn beim Versicherungsantrag falsche Angaben gemacht wurden. Dies gilt auch, wenn nachträgliche Änderungen der Versicherung verschwiegen werden.

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