Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) hat seit März 2008 die bis dahin verwendete Doppelkarte abgelöst. Der Versicherungsnehmer erhält dadurch nach dem Ausfüllen des Versicherungsantrages keine Deckungskarte mehr, sondern nur noch einen Code, die sogenannte eVB-Nummer oder auch eVB-PIN. Der Versicherungsnehmer erhält die siebenstellige Nummer von seiner Versicherungsgesellschaft. In den meisten Fällen erfolgt dies per Mail, SMS, Telefon und in wenigen Fällen auch per Brief. Voraussetzung ist natürlich, dass der Versicherungsnehmer vorher einen entsprechenden Versicherungsantrag ausgefüllt hat. Dabei ist es unerheblich ob es sich um eine Haftpflichtversicherung, Voll- oder Teilkaskoversicherung handelt. Ebenso spielt es keine Rolle ob der Versicherungsantrag bei einem Mitarbeiter oder über das Internet geschlossen wurde.
Durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wurde das Verfahren der Zulassung erheblich beschleunigt. Der Versicherungsnehmer gibt bei der Zulassungsstelle den ihm von der Versicherung mitgeteilten Code an. Diese kann durch Eingabe der Nummer sofort die Daten des Versicherungsnehmers vom Kraftfahrtbundesamt abrufen, wodurch ein lästiges Eingeben der Daten von Hand entfällt.